Welche Rechtsform für verantwortliches Unternehmertum?
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Ein Werbeschild des vormals als Benefit Corporation geführten Unternehmens Etsy in New York, 16. April 2015 Bild: Reuters
Bei der Diskussion um „Verantwortungseigentum“ geht es nicht nur darum, ausländische Rechtsformen zu imitieren, sondern sie weiterzuentwickeln und dem deutschen Recht anzupassen. Eine Replik.
Unter dem Titel „‘Verantwortungseigentum‘ oder ‚Benefit Corporation‘?“ wurde an dieser Stelle unlängst die Auffassung vertreten, eine neuen Rechtsform für eine Gesellschaft in Verantwortungseigentum sei redundant. Mit der Benefit Corporation existiere eine bereits international bewährte Blaupause, die sich zudem minimalinvasiv in das bestehende Gesellschafts- und Steuerrechtssystems integrieren lasse.
Diese Argumentation greift jedoch zu kurz. Die Benefit Corporation hat zwar aufgrund ihrer durchaus innovativen Kernidee, vor allem aber aufgrund des progressiven Marketings der Regulierungs- und Zertifizierungsstelle B-Lab rasch internationale Bekanntheit erlangt. Ihr Konzept hat sich aber keineswegs uneingeschränkt bewährt. Im Gegenteil ist diese Rechtsform selbst in den Vereinigten Staaten, aber auch in Kanada und in europäischen Ländern zunehmend scharfer Kritik ausgesetzt. Im Kreuzfeuer steht beispielsweise ihre Nachbildung im italienischen Gesellschaftsrecht. Inhaltlich betrifft diese Kritik vor allem die Schwierigkeit, einen gemeinnützigen Gesellschaftszweck gesetzlich so konkret festzulegen, dass er als verbindlicher Handlungsmaßstab für Geschäftsleiter dienen kann. Zudem gelingt es dem amerikanischen Modell bislang prozedural nicht, die Durchsetzung eines solchen Zwecks zugunsten der jeweils betroffenen Stakeholder effektiv zu gewährleisten.
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