Der Staat sollte seine Steuern nach ihrem Belastungsgrund ausrichten
- -Aktualisiert am
Über eine Million Einsprüche gegen die neuen Grundsteuermessbescheide sind bei den Finanzämtern eingegangen. Bild: dpa
Die Neubewertung des Grundbesitzes hat zur Folge, dass Grund- und Erbschaftsteuer teilweise so steigen, dass der Steuerschuldner sie nicht mehr zahlen kann. Damit vertreibt der Steuerstaat den Steuerpflichtigen aus seiner Ertragsquelle.
Die verfassungsrechtlich gebotene Neubewertung macht bewusst, dass die unterschiedlichen Belastungsgründe der Grundsteuer, der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer nicht gleichermaßen in Orientierung an einem Verkehrswert bemessen werden dürfen. Der Preis, der bei einer Veräußerung des Grundstücks erzielt wird, kennzeichnet den Erwerb, nicht das Nutzen und Erben eines Wirtschaftsguts.
Dieser Fehler wirkt sich derzeit dramatisch aus, weil der Finanzmarkt durch seine Wirtschafts- und Währungspolitik einen Überhang an Kapital schafft, das Anlagemöglichkeiten auf dem Immobilienmarkt sucht und dort die Preise treibt. Die Grundstücke werden so teuer, dass Normalverdiener in vielen Städten keine bezahlbare Wohnung mehr finden. Für einzelne Steuerpflichtige könnte sich die Steuerlast vervierfachen.
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo