https://www.faz.net/einspruch/was-hat-die-neubewertung-des-grundbesitzes-steuerrechtlich-zur-folge-18624161.html

Einspruch Exklusiv : Der Staat sollte seine Steuern nach ihrem Belastungsgrund ausrichten

  • -Aktualisiert am

Über eine Million Einsprüche gegen die neuen Grundsteuermessbescheide sind bei den Finanzämtern eingegangen. Bild: dpa

Die Neubewertung des Grundbesitzes hat zur Folge, dass Grund- und Erbschaftsteuer teilweise so steigen, dass der Steuerschuldner sie nicht mehr zahlen kann. Damit vertreibt der Steuerstaat den Steuerpflichtigen aus seiner Ertragsquelle.

          4 Min.

          Die verfassungsrechtlich gebotene Neubewertung macht bewusst, dass die unterschiedlichen Belastungsgründe der Grundsteuer, der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer nicht gleichermaßen in Orientierung an einem Verkehrswert bemessen werden dürfen. Der Preis, der bei einer Veräußerung des Grundstücks erzielt wird, kennzeichnet den Erwerb, nicht das Nutzen und Erben eines Wirtschaftsguts.

          Dieser Fehler wirkt sich derzeit dramatisch aus, weil der Finanzmarkt durch seine Wirtschafts- und Währungspolitik einen Überhang an Kapital schafft, das Anlagemöglichkeiten auf dem Immobilienmarkt sucht und dort die Preise treibt. Die Grundstücke werden so teuer, dass Normalverdiener in vielen Städten keine bezahlbare Wohnung mehr finden. Für einzelne Steuerpflichtige könnte sich die Steuerlast vervierfachen.

          Testen Sie unser Angebot.
          Jetzt weiterlesen.
          Testen Sie unsere Angebote.
          F.A.Z. PLUS:

            FAZ.NET komplett

          Diese und viele weitere Artikel lesen Sie mit F+
          Machen sich das Leben auch nicht gerade einfach: Connell (Paul Mescal) und Marianne (Daisy Edgar-Jones) als „Normal People“

          Beziehungskolumne : Warum wir gemein sind, wenn wir lieben

          Woran liegt es, dass man seine Partner oft boshafter behandelt als andere Menschen, die einem viel weniger bedeuten? Eine soziologische Spurensuche in der Beziehungskolumne „Ich. Du. Er. Sie. Es.“