Keine staatliche „Gesinnungspolizei“
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Integrationskurs für Migrantinnen in Würzburg, 5. November 2015. Bild: dpa
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Bayern eine landeseigene Leitkultur definieren und für diese werben darf. Verpflichtende Bürgerkundekurse für geistige Integrationsverweigerer hat der Gerichtshof hingegen richtigerweise untersagt.
Gesellschaften verändern sich und so auch die Mittel, mit denen der Staat seine Ziele durchsetzt. Früher steckte man Menschen in Besserungsanstalten, wenn sie die herrschende Sexualmoral verletzten, alkoholabhängig waren oder sich als arbeitsscheu erwiesen. Gegenüber solchen „Vagabunden“, „Bettlern“, „Trunkenbolden“ und „Dirnen“ setzte der Staat auf konventionelle Mittel der Disziplinierung und Überwachung, die man heutzutage nur noch aus Gefängnissen kennt. Solche Methoden sind heute völlig zurecht verpönt, aber das Verhalten seiner Bürger versucht der Staat immer noch zu lenken. Allein die Mittel wurden subtiler.
Vor drei Jahrzehnten war noch undenkbar, dass der deutsche Staat künftigen Einwanderern in Integrationskursen erklären würde, dass die Mülltrennung ein wichtiger Bestandteil der deutschen Leitkultur sei. Während meiner Abiturzeit organisierte die Schulleitung eine staatlich finanzierte Ausstellung, in der wir darüber aufgeklärt wurden, dass Kondome schützen. Diese Nachricht prangt bis heute auf deutschen Litfaßsäulen und den Werbebannern des Internets. Im Vergleich zu den ekelerregenden Bildern auf Zigarettenpackungen sind die Luftverkehrssteuer und das Label für bessere Tierhaltung bescheidene Formen der indirekten Steuerung.
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