Deutsche Kriegsschiffe am Persischen Golf?
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Die Korvette „Ludwigshafen am Rhein“ am 11. Januar 2016. Bild: dpa
Eine Beteiligung der Bundeswehr an einer militärischen Mission zur Sicherung der Straße von Hormus lehnt die Bundesregierung bislang ab. Doch wäre ein solcher Einsatz überhaupt rechtlich zulässig?
Nach der Festsetzung eines britischen Handelsschiffes durch den Iran spitzt sich die Lage rund um die Straße von Hormus weiter zu. Deutschland lehnt eine Beteiligung an einer militärischen Mission zum Schutz der Handelsschifffahrt am Persischen Golf bislang aus politischen Gründen ab. Davon unabhängig stellt sich allerdings die Frage, ob eine solche Beteiligung überhaupt rechtlich zulässig wäre.
Das Völkerrecht hält Grundlagen bereit, die einen militärischen Einsatz in Form einer Schutzmission und im engen Rahmen auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz von Handelsschiffen erlauben. Ein Bundeswehreinsatz bedarf dabei einer völkerrechtlichen Grundlage, nicht nur, weil die Befolgung des Völkerrechts und die mit ihr einhergehende Bestätigung einer regelbasierten Ordnung der politischen Ratio der deutschen Außenpolitik entspricht, sondern auch, weil das Grundgesetz ausdrücklich eine Völkerrechtsfreundlichkeit für deutsche hoheitliche Handlungen vorschreibt (Artikel 25, 26 GG).
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