Erzwungene Vereinsamung von Senioren wird ein Fall für Karlsruhe
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Ein Bewohner im Seniorenzentrum „Melanchthonhaus“ am 13. Januar 2021. Bild: Lucas Bäuml
Trotz Impfung werden Senioren im betreuten Wohnen Kontaktbeschränkungen unterworfen – und leiden darunter körperlich wie geistig. Gerichte fanden das in Ordnung. Jetzt geht ein Fall ans Bundesverfassungsgericht.
Es ist seltsam still geworden um das Bundesverfassungsgericht. Zu Beginn der Pandemie war das noch anders: Allein im April 2020 erließen die Karlsruher Richter vier Entscheidungen zu den damaligen Corona-Beschränkungen; im Mai und Juni folgten je eine weitere, eine letzte schließlich im Oktober. Seitdem hat es aus Karlsruhe kein substanzielles Urteil zu Kontaktverbot, Ausgangsbeschränkung & Co mehr gegeben.
Das ist bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass Bund und Länder seit Monaten in stetig neuer Variation Grundrechtseingriffe von einer Breite und Tiefe beschließen, wie sie vor gut einem Jahr noch unvorstellbar gewesen wären. Selbst die größten Verteidiger des Regierungskurses würden nicht behaupten, dass alles, was seitdem erlassen, gelockert, verschärft, aufgehoben und unter anderem Namen neu aufgelegt wurde, stets wohlerwogen und verhältnismäßig gewesen sei. Doch von den Hütern der Verfassung gab es schon lang kein mahnendes Wort mehr, auch keine Leitlinie zur Orientierung in der Zukunft.
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