Die Spaltung in „gute“ und „schlechte“ Europäer nützt niemandem
- Aktualisiert am
Europaflaggen wehen vor dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel, 29. Januar 2020. Bild: dpa
Der Streit um die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn ist geprägt von Schulmeisterei auf der einen und Populismus auf der anderen Seite. Ein Richtergremium könnte helfen, die Spannungen zu lösen. Ein Gastbeitrag.
Der Streit um den Rechtstaatlichkeitsmechanismus der Europäischen Union hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Polen und Ungarn, die sich von Anfang an dagegen auflehnten, die Vergabe von EU-Mitteln an die Einhaltung von Rechtstaatlichkeitsprinzipien zu knüpfen, haben in der vergangenen Woche ihr Veto gegen den mehrjährigen EU-Haushaltsplan für die Jahre 2021 – 2027 und den Wiederaufbaufonds eingelegt.
Die Sache scheint verfahren. Einerseits haben wir uns in der EU mit gutem Grund für die Einführung des Mechanismus entschieden, der uns einen Hebel gibt, um auf die Einhaltung der Rechtsstaatsprinzipien in den Mitgliedstaaten zu pochen. Denn es sind in erster Linie unverzichtbare Werte, die die Basis unserer Gemeinschaft bilden. Andererseits sorgt nun ausgerechnet der Tonfall in der Debatte dafür, dass diese Basis Risse bekommt.
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