Vergessenwerden oder Auffindenkönnen?
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Bild: Picture-Alliance
Das Recht auf Vergessenwerden ermutigt zur Imagepflege und Geschichtsklitterung in eigener Sache. Allein Google kann die Informationsfreiheit der Internetnutzer schützen – was zugleich die bedenkliche Machtfülle des Konzerns vermehrt.
Eine satirische Fotomontage über die intime Beziehung einer Lokalpolitikerin zu einem Gemeindebürgermeister; ein Zeitungsartikel über einen Scientology-Sprecher, der mit dem Selbstmord eines anderen Sektenmitgliedes in Zusammenhang gebracht wird; eine Gerichtsreportage über einen wegen sexueller Übergriffe verurteilten Straftäter, in der intime Details über den Täter aus dem Prozess öffentlich werden.
Was haben Fotomontage, Zeitungsartikel und Gerichtsreportage gemeinsam? Sie alle werden nach dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) womöglich bald in der Suchmaschine von Google nicht mehr auffindbar sein, weil die Betroffenen von ihrem „Recht auf Vergessenwerden“ Gebrauch gemacht haben.
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