Eine neue Rechtsform für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen ist europarechtskonform
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In Schweden besteht bereits eine Rechtsform für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. Bild: dpa
Die Vermögensbindung der im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehenen Gesellschaft mit gebundenem Vermögen steht im Einklang mit der Niederlassungsfreiheit. Das zeigt auch ein Blick in andere europäische Staaten.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Schaffung einer passenden Rechtsgrundlage für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen vor. Im rechtspolitischen Diskurs ist jüngst die Vereinbarkeit der Vermögensbindung mit der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit infrage gestellt worden – zu Unrecht. Die Vermögensbindung ist das zentrale Element der unternehmerischen Forderung nach einer neuen Rechtsform. Diese Bindung kann ohne Weiteres europarechtskonform ausgestaltet werden.
Worum geht es? Angenommen eine Unternehmerin, die in der Familie keinen geeigneten Nachfolger hat, überlegt, was sie mit ihrem Unternehmen anfangen möchte. Einen lukrativen Verkauf der Anteile an der Gesellschaft, die das Unternehmen betreibt, an einen finanzkräftigen Investor möchte sie vermeiden. Sie möchte das Unternehmen stattdessen unter verdienten Mitarbeitern weitergeben. Damit sich diese weder für einen hohen Kaufpreis verschulden müssen noch das Unternehmen mit den Kosten der Refinanzierung belastet wird, will sie die Anteile an der Gesellschaft zum Nennwert weitergeben. Zugleich möchte sie sicherstellen, dass später auch die Mitarbeiter die Gesellschaftsanteile auf genau diese Weise weitergeben und sie nicht zum eigenen Gewinn verkaufen.
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