Die Pflicht zur Drohne
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Eine von dem israelischen Unternehmen Israeli Aerospace Industries (IAI) für die Bundeswehr entwickelte Drohne vom Typ Heron TP fliegt über einem Flugplatz in Israel, 26. Juli 2020. Bild: dpa
In Deutschland wird darüber gestritten, ob die Bundeswehr bewaffnungsfähige Drohnen erhalten sollte. Rechtlich spricht nichts dagegen. Möglicherweise gibt es sogar eine gesetzliche Pflicht zur Drohne. Ein Gastbeitrag.
Das Verteidigungsministerium erklärte vor einigen Wochen in einem Bericht für den Bundestag die Ausstattung der deutschen Streitkräfte mit bewaffneten Drohnen für dringend geboten. Teile der Opposition haben bereits Widerstand angekündigt. Dem war eine vom Verteidigungsministerium im Mai initiierte gesellschaftliche Debatte vorangegangen, in der über die Frage der Ausstattung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen diskutiert werden sollte. Die finale Entscheidung über das neue Waffensystem soll laut Koalitionsvertrag nämlich erst nach ausführlicher verfassungsrechtlicher, völkerrechtlicher und ethischer Würdigung getroffen werden. Die im Rahmen der Debatte teilweise massiv geäußerten Bedenken hinsichtlich der angeblichen rechtlichen Problematik bewaffneter Drohnen sind unbegründet. Im Gegenteil besteht möglicherweise sogar eine Pflicht, die Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen auszustatten.
Bewaffnete Drohnen vom Typ MQ-9 Reaper werde neben den Vereinigten Staaten auch vom Vereinigten Königreich, Frankreich, Spanien, Italien und den Niederlanden genutzt. Griechenland hat sie im Jahr 2019 bestellt. China nutzt und produziert ebenfalls bewaffneten Drohnen, die an diverse Staaten weltweilt ohne Vorbedingungen verkauft werden. Letztlich werden bewaffnete Drohnen mittlerweile auch in sogenannten failed states durch nichtstaatliche Konfliktparteien genutzt, wie beispielsweise den Huthis im Jemen. Bewaffnete Drohnen sind also nicht mehr ein exklusives Waffensystem der CIA, sondern ein weltweites Phänomen moderner Kriegsführung. Das Verteidigungsministerium möchte Drohnen des Typs Heron TP beschaffen. Die Heron TP selbst ist nicht bewaffnet, aber bewaffnungsfähig. Fünf Drohnen sollen Aufhängepunkte für Lenkbomben und Raketen erhalten. Ab 2021 soll die Heron TP die in Afghanistan geflogenen Heron 1 ersetzen. In Mali ist die Verwendung ab 2024 geplant.
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