Zurück zur Atomkraft!
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Atomkraftgegner feiern in der Silvesternacht 2021 mit einem nachgebauten Hebel das Abschalten des Atomkraftwerks Grohnde nach rund 36 Jahren. Bild: dpa
Aufgrund einer immer strengeren Klimaschutzpolitik ist die Kernenergie als CO2-arme „Brückentechnologie“ in der Elektrizitätserzeugung wieder ins Gespräch gekommen. Welche rechtlichen Weichenstellungen sind notwendig, damit die letzten deutschen Kernkraftwerke auch über das Jahr hinaus 2022 Strom erzeugen?
Vor elf Jahren ist in Deutschland der umweltpolitische Epochenumbruch der sogenannten „Energiewende“ beschlossen worden. Herzstück ist dabei die Wende in der Nutzung der Kernkraftwerke (KKW). Dieser Schritt hat – je nach politischer Vorprägung des Betrachters – als „Atomausstieg“ oder sarkastisch als „Ausstieg vom Ausstieg vom Ausstieg“ längst Eingang in die Geschichtsbücher gefunden. Seit den Tagen der rot-grünen Bundesregierung war die möglichst zügige Abkehr von der Nuklearenergie beschlossene Sache, bis das Kabinett Merkel II im Herbst 2010 entschied, die KKW als „Brückentechnologie“ noch einige Jahre länger als zunächst anvisiert in Betrieb zu lassen. Im März 2011 zerstörte ein Tsunami in Japan Anlagen des KKW Fukushima Daiichi und im 9.000 Kilometer entfernten Deutschland den Glauben an ein weiterhin beherrschbares Risiko der Kernspaltung.
Der gesetzliche „Atomausstieg“ nach Fukushima
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