Wie weit sollen die neuen Strafvorschriften für Geldwäsche gehen?
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„Know your business partner and their payment sources“ Bild: dpa
Die Geldwäsche-Verdachtsfälle erreichen neue Rekorde. Nun arbeitet Berlin an einer Ausweitung des Paragraphen 261 StGB. Dadurch könnten mehr Unternehmen ins Fadenkreuz der Ermittler geraten.
100 Milliarden Euro werden Schätzungen zufolge pro Jahr durch Geldwäsche am deutschen Staat vorbeigeschleust. Eine vom Bundesministerium für Finanzen durchgeführte nationale Risikoanalyse hat die Geldwäschebedrohung hierzulande aufgrund der hohen wirtschaftlichen Attraktivität sowie der ökonomischen Vielschichtigkeit als „mittel-hoch“ eingestuft. Zur Stärkung der staatlichen Strafverfolgung von Geldwäsche sowie zur Umsetzung der am 2. Dezember 2018 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2018/1673 hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine erhebliche Ausweitung des Geldwäschestraftatbestandes (§ 261 StGB) vorsieht. Im Gegenzug wird die Begehungsvariante der bloß leichtfertigen – das heißt grob fahrlässigen – Geldwäsche abgeschafft.
Die bisherige Rechtslage
Als Geldwäsche wird das Einschleusen illegal erwirtschafteter Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf (etwa durch Einzahlung auf Bankkonten oder den Erwerb von Immobilien) verstanden. Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche ist bislang, dass zuvor eine im Geldwäschetatbestand katalogartig aufgeführte bestimmte Straftat begangen wurde und die aus dieser Vortat stammenden Vermögenswerte in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust wurden. Die Geldwäsche ist demnach – wie zum Beispiel auch die Hehlerei und Begünstigung – ein klassisches Anschlussdelikt, welches einer Vortat folgt. Wie bei allen Anschlussdelikten kann derjenige, der an der Vortat als Täter oder Gehilfe beteiligt war, aufgrund des in Deutschland geltenden Doppelbestrafungsverbotes in der Regel nicht zugleich Täter der Geldwäsche sein. Das heißt die Person des „Vortäters“ und des „Geldwäschers“ fallen auseinander.
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