Europa braucht rechtsstaatliches Mainstreaming
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. 15.06.2019 Bild: dpa
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Klagen Polens und Ungarns gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Ab sofort wird die Europäische Kommission Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Mitgliedstaaten, die die Rechtsstaatlichkeit massiv untergraben, aussetzen können. Wenn die Kommission die Verordnung nun konsequent anwendet, kann dies dazu beitragen, Polen und Ungarn wieder auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückzuführen. Um aber die prekäre oder in manchen Fällen schon verlorene Rechtsstaatlichkeit in der Union zu sichern, muss sehr viel mehr getan werden.
Ohne das Recht ist und hat die Europäische Union nichts. Sie ist, wie Walter Hallstein schon sagte, Rechtsschöpfung, Rechtsquelle und Rechtsordnung zugleich. Die EU ist durch das Recht entstanden; aus ihr geht Recht hervor; und sie ordnet ein Rechtssystem, das die Mitgliedstaaten miteinbezieht. Kurzum: Wo das Recht versagt, versagt die Union.
Somit ist die Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedstaaten, wie der EuGH heute bestätigt hat, „ein integraler Bestandteil der Identität der EU als Rechtsgemeinschaft schlechthin.“ Ohne die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten wird die Union in ihrer Legalität, Legitimität und Effektivität untergraben. Auch verschwindet ohne die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten das gegenseitige Vertrauen zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Ohne diese Grundlage wiederum kann es weder einen europäischen Binnenmarkt noch einen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, noch andere gemeinsame Vorhaben geben.
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