Kooperation statt Konfrontation
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Kooperative Ansätze können helfen, eine Klageflut nach der Corona-Krise zu vermeiden. Bild: Picture-Alliance
Die Streitigkeiten infolge der Corona-Krise drohen, die deutschen Gerichte zu überfordern. Damit könnte die Stunde der alternativen Streitbeilegungsverfahren gekommen sein.
Deutschland und die Welt erleben mit der Corona-Pandemie eine beispiellose Krisensituation, die das Leben von Menschen gefährdet, die Bewegungsfreiheit einschränkt und die Resilienz des Wirtschaftssystems auf die Probe stellt. Obwohl der Bund und zahlreiche Länder in kürzester Zeit wirtschaftliche Rettungsschirme gespannt haben, steht zu befürchten, dass sehr viele der 3,5 Millionen Unternehmen und 4 Millionen Selbständigen und ihre Beschäftigten in den kommenden Wochen und Monaten wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand stehen werden. Viele Betroffene werden um ihre Rechte kämpfen, sei es vor Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- oder Zivilgerichten. Die Praxis zeigt bereits jetzt, dass viele Verträge nicht mehr so durchgeführt werden (können), wie ursprünglich vereinbart. Damit wird auch die deutsche Justiz wird eine nie dagewesene Klageflut bewältigen müssen. Der Kampf ums Recht wird Jahre dauern, sofern es nicht gelingt, den Instanzenzug deutlich abzukürzen oder die Verfahren anderweitig zu vereinfachen.
Durften Termine verschoben und Leistungspflichten ausgesetzt werden? Durften Arbeitsverhältnisse und Lieferbeziehungen gekündigt werden? Durften Hauptversammlungen abgesagt werden? War diese oder jene Unternehmensinformation ad hoc-mitteilungspflichtig? Viele Fragen dieser Art werden sich stellen. Im selben Atemzug werden sich Versicherungsgesellschaften gegen eine Klageflut zu Wehr setzen müssen, egal ob berechtigt oder unberechtigt. Hinzu kommen die Themen aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor, etwa versagte oder verzögerte Genehmigungen, verzögerte Bearbeitung von Bauanträgen und sonstige staatliche Maßnahmen oder Unterlassungen, die vor allem in die wirtschaftlichen Freiheitsrechte der Betroffenen eingreifen. Wenn die staatlichen Gerichte im Verlauf der Corona-Krise zudem ihre Aktivität zurückfahren müssen, werden die heute vorgehaltenen personellen und strukturellen Kapazitäten nicht im Ansatz genügen, um mit der Flut an eingeleiteten Rechtsstreitigkeiten fertig zu werden, schon gar nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums.
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