In Berlin kam es in den vergangenen Wochen wiederholt zu Autobahnblockaden als Protest gegen Lebensmittelverschwendung. Machen sich die Demonstranten strafbar oder handelt es sich um legitime Versammlungen? F.A.Z. Einspruch hat die Berliner Landespolitiker und Juristen Sven Rissmann (CDU) und Sebastian Schlüsselburg (Linke) zum Streitgespräch eingeladen.
Der französische Präsident Macron hat vor dem Europäischen Parlament gefordert, die „Texte“ der Unionsverträge zu reformieren. Ein solches Änderungsverfahren ist dringend geboten, weil die europäische Vertragswirklichkeit strukturell von Kernregeln des Vertrages abweicht. Die Vertragsorgane dehnen ihre Befugnisse durch Selbstermächtigung aus. So entsteht eine immer größere Kluft zwischen dem Gestaltungsanspruch verbindlicher Verträge und ihrer tatsächlichen Gestaltungskraft.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem die Klagebefugnisse von Verbraucherschutzverbänden gestärkt. Weitere richtungsweisende Entscheidungen stehen bevor.
Das Oberste Gericht Kenias hat einen Schlussstrich unter die umstrittene „Building Bridges Initiative“ des Staatspräsidenten Uhuru Kenyatta gezogen. Diese hätte massiv in die kenianische Verfassung eingegriffen. Das Urteil ist ein starkes Zeichen für eine unabhängige Justiz – und könnte Signalwirkung für die ganze Region haben.
Der Influencer Fynn Kliemann soll fair in Europa produzierte Atemschutzmasken zum Selbstkostenpreis verkauft haben. Die Recherchen des ZDF Magazin Royale legen das Gegenteil nahe. Liegt deshalb ein strafbarer Betrug vor?
Die Digitalisierung der Juristerei geht nur schleppend voran – obwohl viele Beteiligte motiviert sind. Das liegt vor allem an fehlender digitaler Bildung. Informatikinhalte sollten in der juristischen Ausbildung künftig ihren festen Platz haben.
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) erreicht zwar typischerweise weniger als 5 % der Zweitstimmen, muss sich aber kaum Sorgen um den Einzug in den Landtag machen. Wie erklärt sich das?
Insbesondere Rechtsanwälte, die schon länger keinen Blick mehr über den Tellerrand gewagt haben, bekommen bei „Robo-Anwälten“ ein mulmiges Gefühl. Aber auch Jurastudenten dürften sich fragen, ob ihre Studienwahl mit dem Ziel, eines Tages Anwalt zu werden, in der Zeit der rasanten Digitalisierung noch ausreichend Perspektive bietet. Gibt es bereits Robot Lawyers, die Anwälten den Job streitig machen?
Neue technische Möglichkeiten für den Anwaltsberuf werden aktuell intensiver denn je diskutiert. Neben der Form einer klassischen Anwaltskanzlei gibt es aus unternehmerischer Sicht eine Vielzahl an Strukturen, um innovative Unternehmen aufzubauen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vergangene Woche die durch die europäische Urheberrechts-Richtlinie begründete De Facto-Pflicht zum Einsatz automatisierter Inhaltefilter ("Uploadfilter") für große Online-Sharing-Dienste wie YouTube, Instagram und Facebook im Grundsatz für zulässig erklärt. Die daraus resultierende Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit von Nutzern sei verhältnismäßig. Ob das Thema damit erledigt ist, hängt von der Löschpraxis der Online-Plattformen ab.
KI’s erstellen Schriftsätze, treffen Urteilsprognosen und analysieren Klauselwerke. Dabei übertreffen sie menschliche Anwälte in puncto Genauigkeit, Schnelligkeit und Effizienz um ein Vielfaches. Warum das nicht genügt, um diese ersetzen zu können, zeigt ein Ausflug in die Philosophie des Geistes.
War strips away complication and confusion, reducing things to their base morality or malignancy. Putin’s war in Ukraine is no different. That raises the question: Isn’t it time for Edward Snowden to abandon Russia?
Legal Tech ist als reale, digitale Veränderungserscheinung auch in der Rechtsbranche angekommen. Angst oder Ablehnung sollten einer optimierungsorientierten Analyse der eigenen Prozesse und einem offenen Umgang mit den neuen Möglichkeiten weichen. Nicht nur für weite Teile der deutschen Anwaltschaft dürften die technischen Helfer so in Zukunft viel Potential bereithalten.
Vor wenigen Tagen hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Erklärung des Landes zum Corona-Hot-Spot beanstandet. Diese Feststellung ist seit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes Voraussetzung für über einen Basisschutz hinausgehende Schutzmaßnahmen, wie eine Maskenpflicht in stark frequentierten Innenräumen. Der Beschluss unterstreicht die strikten Voraussetzungen für eine derartige Feststellung, die Anlass für Kritik waren. Von der Hot-Spot-Regelung haben deshalb 14 von 16 Bundesländern von vornherein keinen Gebrauch gemacht. Die Erklärung Hamburgs zum Hot Spot hatte indes vor dem Verwaltungsgericht Bestand. Welches Recht wird künftig die Pandemiebekämpfung prägen?
Elon Musk möchte Twitter durch Übernahme befreien und zeigt damit ein sehr eigenwilliges Verständnis von Medienfreiheit. Es wird höchste Zeit über nicht-kommerzielle Alternativen zu klassischen sozialen Netzwerken nachzudenken. Dort ist es aber einsam, denn in sozialen Medien wirkt die biblische Weisheit „Wer hat, dem wird gegeben werden“.
Seit dem Krieg in der Ukraine diskutieren Finnland und Schweden ernsthaft über einen NATO-Beitritt. Auf den ersten Blick erscheint das überraschend: Zum einen haben beide Länder eine langjährige Tradition der Neutralität. Zum anderen sind beide EU-Mitgliedstaaten bereits durch die EU-Beistandsklausel in Art. 42 Abs. 7 EUV geschützt. Vergleicht man aber diese Klausel mit dem Schutz durch Art. 5 NATO-Vertrag, wird der Beitrittswunsch nachvollziehbar. Die EU-Beistandsklausel bleibt vage und ist Produkt eines politischen Kompromisses.
Auf F.A.Z. Einspruch widmen wir uns in zwei Beiträgen den seerechtlichen Aspekten des Ukrainekrieges. Nachdem wir uns bereits mit der Vorgeschichte rund um die Annexion der Krim beschäftigt haben, steht nun das aktuelle Kriegsgeschehen im Mittelpunkt.
Im Ukrainekrieg spielt das Seevölkerrecht eine zentrale Rolle – bekommt aber selbst unter Juristen nur wenig Aufmerksamkeit. Auf F.A.Z. Einspruch widmen wir uns in zwei Beiträgen den seerechtlichen Aspekten des Krieges. Zunächst werfen wir einen Blick auf die Vorgeschichte: Wir beschäftigen uns mit den seevölkerrechtlichen Entwicklungen vor und nach der Annexion der Krim.
Nicht erst seit den Protesten von Fridays for Future und dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung gilt: Green living sells. Etliche Unternehmen werben mit Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“. Nach Studien der EU-Kommission finden sich in 80 Prozent der europäischen Online-Shops solche „Green Claims“. Doch nicht immer steckt dahinter auch tatsächlich ein grünes Produkt. Dieses „Greenwashing“ will die EU-Kommission künftig stärker bekämpfen - dies wird sich auch auf die gesetzlichen Regelungen in Deutschland auswirken.