Ein Angriff auf die deutsche Verfassungsidentität
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Das europäische Grundrecht auf Abtreibung verstößt gegen das Grundrecht. Hier sehen Sie einen sieben Wochen alten Fötus in einer Fruchtblase. 9.3.2016 Bild: dpa
Ein europäisches Grundrecht auf Abtreibung verstößt gegen das Grundgesetz. Ein Gastbeitrag.
Die in schamlosem Populismus zur Ablenkung von innenpolitischen Problemen vorangetriebenen Pläne des französischen Staatspräsidenten zur Ergänzung nicht nur der französischen Verfassung, sondern auch der europäischen Grundrechtecharta um ein „Recht auf Abtreibung“ als vermeintliches Frauenrecht dürften, obwohl sie die Rückendeckung der Mehrheit des Europäischen Parlaments haben, glücklicherweise am Widerstand Polens, Ungarns, Maltas und vielleicht auch Italiens scheitern.
Die Bundesregierung wird dagegen wohl kaum protestieren, obwohl sie – an das Grundgesetz gebunden – allen Anlass dazu hätte; denn ihre rechtspolitischen Pläne laufen im Ergebnis auf nichts anderes hinaus.
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