Die Selbstbehauptung Europas!
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Flaggen der Europäischen Union wehen im Wind vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel. Bild: dpa
Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission darf nicht betrieben werden. Es legt die Axt an die Grundlagen der europäischen Integration. Ein Aufruf von 29 Staatsrechtlern.
Martin Burgi, Christoph Degenhart, Otto Depenheuer, Dieter Dörr, Christoph Enders, Kay Hailbronner, Christian Hillgruber, Hans-Detlef Horn, Josef Isensee, Christian Joerges, Wolfgang Kahl, Gregor Kirchhof, Jan Henrik Klement, Stefan Korioth, Hanno Kube, Karl-Heinz Ladeur, Markus Ludwigs, Dietrich Murswiek, Martin Nettesheim, Adelheid Puttler, Franz Reimer, Matthias Rossi, Stephanie Schiedermair, Reiner Schmidt, Helge Sodan, Christian Starck, Thomas Vesting, Christian Waldhoff, Matthias Schmidt-Preuß
Die europäische Integration hat den Europäern ein nie gekanntes Maß an Frieden, Wohlstand und Einigung gebracht. Die nächste Generation wird uns daran messen, ob wir dieses historische Erbe bewahren und mehren.
Die Europäische Union gründet auf gegenseitigem Respekt. Die europäischen Organe achten die Identitäten der Mitgliedstaaten und die Grenzen der Integration. Die Staaten wahren die gemeinsamen europäischen Werte und das Europarecht. Wer meint, dieses Verhältnis einseitig auflösen zu können, verkennt die Eigenart der Union und gefährdet die europäische Integration. Wir fordern deshalb die Europäische Kommission auf, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht zu betreiben. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, das Verfahren zurückzuweisen und die europäische Gemeinschaft der Staaten zu verteidigen. Der Europäische Gerichtshof darf nicht als Richter in eigener Sache entscheiden.
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