Eine neue Ära des kollektiven Rechtsschutzes
- -Aktualisiert am
Plenum des Europaparlaments am 12. Februar 2020. Bild: dpa
Die europäische Verbandsklage wird das Kräfteverhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmern grundlegend verändern – nicht unbedingt zum Besseren. Ein Gastbeitrag.
Das Europäische Parlament hat am 24. November der Richtlinie für eine europäische Verbandsklage zugestimmt. Nachdem der Rat die Richtlinie bereits Anfang November angenommen hatte, kann sie damit voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten. Die Richtlinie revolutioniert das System des kollektiven Rechtsschutzes in Europa und ermöglicht sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verbandsklagen. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, Mitte 2023 sollen die neuen Vorschriften erstmalig Anwendung finden.
Richtlinie wird die Klagelandschaft in Deutschland und Europa verändern
Verbraucher erhalten mit der Richtlinie deutlich umfassendere Möglichkeiten als bisher, kollektiv gegen Unternehmen vorzugehen. Qualifizierte Einrichtungen, z.B. Verbraucherorganisationen, können Unternehmen zukünftig europaweit im Namen einer Gruppe von Verbrauchern wegen Verstößen gegen bestimmte Verbraucherschutzvorschriften verklagen. Erfasst sind unter anderem die Bereiche Finanzdienstleistung, Datenschutz, Reise- und Fluggastrechte, Energie, Gesundheit und Telekommunikation. Anders als bislang sind die Qualifizierten Einrichtungen in ihrem Klageziel nicht länger auf das Unterlassen des beanstandeten Verhaltens beschränkt, sondern können auch direkt auf Beseitigung oder auf Schadensersatz klagen.
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