Droht eine Verfassungskrise?
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Der Reichstag Bild: AFP
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben den zweiten Lockdown so freihändig verfügt wie im Frühjahr noch den ersten. Doch je mehr wir über das Virus wissen, desto engere Bindungen gelten für die Exekutive. Ein Gastbeitrag.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben abermals einen sogenannten Lockdown verabredet. Viele sprechen auch von Lockdown 2 oder Lockdown light, weil es der zweite im Rahmen der Corona-Krise ist. Er bedeutet massenhafte Grundrechtseingriffe von hoher Intensität. Die Umsetzung der politischen Verabredungen in geltendes Recht stellt die Verfassungsordnung auf eine harte Probe. Sie fällt noch härter aus als im Frühjahr dieses Jahres. Denn je länger die Gefahr durch Corona andauert und je mehr wir über das Virus und seine Bekämpfung wissen, desto größer ist der rechtliche Druck, in reguläre Verfahren zurückzukehren. Widersetzen sich die Regierungschefs dem dauerhaft, so droht eine manifeste Verfassungskrise. Die Lösung liegt auf der Hand: klare Regelungen durch konkretisierte Parlamentsgesetze.
Die zentrale Herausforderung an den Verfassungsstaat des Grundgesetzes besteht darin, die Pandemie so zu bekämpfen, dass dies dem Vorbehalt des Gesetzes gerecht wird. Das bedeutet, dass belastende Hoheitsakte nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erfolgen dürfen. Grundrechtseingriffe müssen ihre Rechtfertigung stets auf ein Parlamentsgesetz zurückführen.
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