Das Streitgespräch: Ist eine Autobahnblockade eine Straftat oder eine legitime Versammlung?
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Eine Autobahnblockade der Klimaaktivisten der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ in Berlin Bild: dpa
In Berlin kam es in den vergangenen Wochen wiederholt zu Autobahnblockaden als Protest gegen Lebensmittelverschwendung. Machen sich die Demonstranten strafbar oder handelt es sich um legitime Versammlungen? F.A.Z. Einspruch hat die Berliner Landespolitiker und Juristen Sven Rissmann (CDU) und Sebastian Schlüsselburg (Linke) zum Streitgespräch eingeladen.
F.A.Z. Einspruch: Herr Schlüsselburg, machen sich Demonstranten, die Autobahnen blockieren, um gegen Lebensmittelverschwendung zu demonstrieren, in der Regel strafbar?
Sebastian Schlüsselburg (Linke): Nein, in aller Regel nicht, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen. Wir haben ein öffentliches kommunikatives Anliegen, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch in provokanter Weise zum Ausdruck gebracht werden kann. Eine strafbare Nötigung ist erst dann erfüllt, wenn die Grenze zur Verwerflichkeit überschritten wird. Ob das der Fall ist, entscheidet sich danach, wie die unterschiedlichen Grundrechte zum Ausgleich gebracht werden. Wir als Linke gehen im Zweifel von einem Vorrang der Versammlungsfreiheit aus.
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