Der Herbst der Anwälte
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Bild: Picture-Alliance
Anders, als die Berichterstattung vermuten lässt, ist es keineswegs ausgemachte Sache, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar waren. Dennoch geht es nun offenbar den Anwälten an den Kragen, die dazu Gutachten verfasst haben.
Cum-Ex ist in aller Munde. Selten hat sich die Öffentlichkeit derart für ein steuerstrafrechtliches Verfahren interessiert. Die aktuelle Berichterstattung spricht dabei nicht selten vom größten Steuerraub der Geschichte. Tatsächlich sollen durch Cum-Ex-Geschäfte weltweit Milliardenschäden entstanden sein. Häufig werden Beschuldigte dabei als Inbegriff des raffgierigen Wirtschaftskriminellen mit findigen Anwälten dargestellt.
Nun gelangen neben Bankern auch Rechtsanwälte in den ungnädigen Blick der Öffentlichkeit. Anlass dazu geben aktuelle Entwicklungen rund um zwei Rechtsanwälte, die in der Vergangenheit beide intensiv in die Cum-Ex-Beratung eingebunden waren. Einer von beiden sagt nun vor dem Landgericht Bonn als Kronzeuge gegen seine ehemaligen Kollegen aus. Der andere war bis vor Kurzem Leiter der steuerrechtlichen Praxis der Großkanzlei Freshfields und befindet sich seit vergangener Woche in Untersuchungshaft. Ihm wird Medienberichten zufolge unter anderem vorgeworfen, Steuerhinterziehungen seiner Mandanten durch Gefälligkeitsgutachten unterstützt zu haben.
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