Corona und die Illusion des effektiven Rechtsschutzes
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Eine Figur der Justitia an der Fassade des Kriminalgerichts Moabit, 17. Januar 2020. Bild: dpa
Es kann zwar jeder klagen, der die Corona-Beschränkungen für unverhältnismäßig hält. Doch in der Pandemie führt der Rechtsweg beinahe nie ans Ziel. Das muss sich ändern. Ein Gastbeitrag aus der Praxis.
Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet jedem Menschen das Recht auf effektiven Rechtsschutz – auch und gerade in Zeiten besonders intensiver Grundrechtseinschränkungen. Doch wer Prozesse gegen Corona-Beschränkungen führt, wie die Autoren dieses Beitrags es bundesweit in Dutzenden Fällen getan haben, muss bald feststellen, dass es mit der Effektivität solcher Klagen nicht weit her ist. Das liegt an altbekannten prozessualen Hürden im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, die sich unter dem Eindruck der Pandemie mit einer gesellschaftlichen Dynamik verbinden, die sich um die Anliegen Einzelner wenig kümmert.
Nachfolgend sollen Corona-typische Probleme vorgestellt werden, mit denen Rechtssuchende konfrontiert werden, wenn sie gegen Maßnahmen wie etwa allgemeine Betriebsschließungen, Ausgangs-/Kontaktbeschränkungen, Schulschließung usw. vor Gericht ziehen.
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