Auf dem Weg zu einem europäischen Lieferkettengesetz
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Ein Bauer arbeitet zwischen Kakaobohnen auf einer Farm im Südwesten der Elfenbeinküste, 12. Juni 2015. Bild: dpa
Die EU plant ein Gesetz zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei Zulieferbetrieben in Drittstaaten. Ein Vorschlag des Rechtsausschusses geht deutlich weiter als das in Deutschland diskutierte Lieferkettengesetz – und könnte eine nationale Regelung überflüssig machen. Ein Gastbeitrag.
Die EU-Kommission ließ bereits im April dieses Jahres durch Didier Reynders, Kommissar für Justiz, vermelden, dass sie im Frühjahr 2021 einen Entwurf zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorlegen wolle. Erfasst werden sollen Unternehmen jeglicher Branchen, wobei nach ersten Aussagen keine Begrenzung auf die jeweiligen Ebenen in der Liefer- und Wertschöpfungskette vorgesehen ist.
Die Initiative der EU-Kommission beruht auf einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie des British Institute of International and Comparative Law aus 2019 zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Im Rahmen dieser Studie wurden 334 Unternehmen weltweit befragt, was sowohl kleine und mittelständische als auch große multinationale Unternehmen aller Sektoren umfasste. Nach den Ergebnissen der Studie unterziehen derzeit etwa ein Drittel der befragten Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit einer umfassenden Sorgfaltsprüfung hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. 16 Prozent der Unternehmen erfassen mit dieser Prüfung ihre gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette.
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