1871: Verfassungskitsch und Moderne
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Die Gründung des Deutschen Reiches am 18. Januar 1871 in Versailles Bild: Picture-Alliance
Vor 150 Jahren wurde das Deutsche Reich gegründet, das juristisch bis heute fortbesteht. Auch für das heutige System von Recht und Gesetz wurden schon damals viele Weichen gestellt. Ein Gastbeitrag.
Hand aufs Herz: Hätten Sie gewusst, dass das moderne Deutschland in diesen Tagen zumindest juristisch gesehen einen runden Geburtstag feiert? Der 150. Jahrestag der Reichsgründung von 1871 bietet einen guten Anlass, sich kritisch mit den rechts- wie verfassungsgeschichtlichen Kontinuitäten hierzulande zu befassen.
Zum 1. Januar 1871, mitten in einem grausamen Krieg gegen Frankreich, traten die südlichen deutschen Staaten mehr oder weniger freiwillig dem Norddeutschen Bund unter Preußens Führung bei. Unter Ausschluss Österreichs, das in Deutschland über Jahrhunderte politisch den Ton angegeben hatte, schufen sie damit jenen (klein-)deutschen Staat, der als Gebietskörperschaft und Völkerrechtssubjekt trotz aller politischen wie verfassungsrechtlichen Umbrüche bis heute fortbesteht. Feierlichen Ausdruck verliehen die beteiligten deutschen Fürsten diesem Gründungsakt, als sie am 18. Januar im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles, wo die gegen Frankreich kämpfenden und Paris belagernden Armeen ihr Hauptquartier genommen hatten, König Wilhelm von Preußen zum ersten Deutschen Kaiser des neuen Reichs proklamierten. Es ist denn auch dieser Tag (und nicht technisch korrekt der 1. Januar), der in Deutschland später als Reichsgründungstag begangen wurde – noch 1971 war dieses Datum der Deutschen Bundespost eine Sonderbriefmarke wert. Diese Kontinuität ist freilich kein Anlass für Reichsbürgerfolklore, sondern muss auch als Ausdruck fortdauernder rechtlicher Verantwortung gesehen werden – vor der sich übrigens die DDR wegduckte, die sich dadurch gerade in Haftungsfragen von der deutschen Geschichte losgelöst sah.
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