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Urteil zu Bremer Tierversuchen : Forschung an Affen muss erlaubt werden

  • -Aktualisiert am

Makaken-Affe am Institut für Hirnforschung an der Universität Bremen Bild: AP

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass die umstrittenen Tierversuche an der Bremer Universität genehmigt werden müssen - auch gegen die Proteste von Tierschützern.

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          Es ist ein Urteil mit historischer und vermutlich bundesweiter Bedeutung: Die umstrittenen Versuche an Makaken in Bremen sind rechtmäßig – zumindest waren sie das in den Jahren 2008 bis 2011. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Woche bestätigt, dass die zuständige Gesundheitsbehörde den Forschungsantrag des Hirnforschers Andreas Kreiter für besagte Jahre hätte genehmigen müssen. Kreiter ist erleichtert. Die Arbeit seiner Gruppe habe in der Zeit des Rechtsstreits gelitten, sagt er. Kreiter und seine Mitarbeiter untersuchen, wie das Gehirn funktioniert. Dafür lösen Makaken am Computerbildschirm Aufmerksamkeitsaufgaben, während haardünne Sonden in ihrem Gehirn messen, was in einzelnen Nervenzellen passiert. Die Versuche seien zu belastend für die Tiere, argumentierten Tierschützer jahrelang.

          Es geht um gesellschaftliche Werte

          Die zuständige Gesundheitsbehörde verweigerte im Jahr 2008 die Genehmigung eines Forschungsanstrages. Die Wissenschaftler hangelten sich von einer einstweiligen Anordnung zur nächsten, um jeweils befristet weiterarbeiten zu können. Schließlich gewannen sie im Dezember 2012 vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen, doch die Behörde reichte in Leipzig Beschwerde ein.

          Leidet dieser Affe, oder nicht? Hirnforscher Andreas Kreiter füttert einen seiner Probanten
          Leidet dieser Affe, oder nicht? Hirnforscher Andreas Kreiter füttert einen seiner Probanten : Bild: AP

          Es geht in dem jahrelangen Konflikt um wissenschaftliche Interessen und gesellschaftliche Werte: Darf die Grundlagenforschung Tiere, speziell Affen, für neues Basiswissen einsetzen? Wenn das so ist, wie weit dürfen die Versuche gehen? „Es ist eine Tragödie, dass die Affen in Bremen nun offenbar auf unabsehbare Zeit schutzlos der Forschungsneugier von Professor Kreiter und seinen Kollegen ausgesetzt werden sollen“, sagt Wolfgang Apel, Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins und Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbunds. Die für Tierschützer ohnehin schwer auszuhaltende Mitarbeit in behördlichen Tierversuchskommissionen werde ad absurdum geführt. „Ich trete sofort aus der Bremer Tierversuchskommission aus“, kündigt Apel jetzt in einer Pressemitteilung an.

          Erneuertes Tierschutzgesetz

          Tatsächlich fußt das insgesamt knapp dreizehn Seiten lange Leipziger Urteil unter anderem auch auf dem jüngst erneuerten Tierschutzgesetz. Bis August 2013 „durfte“ laut dessen Paragraf 8 die Genehmigung eines Versuchsvorhabens „nur erteilt werden“, wenn die ethische Vertretbarkeit des Tierversuchs wissenschaftlich begründet ist. Die Behörde argumentiert, dass in diesem „dürfen“ ein Ermessensspielraum liegt. Nach der Gesetzesänderung „ist“ nun die Genehmigung zu erteilen – inhaltlich nicht neu, dafür sprachlich genau. „Mit dem klaren Wortlaut“ sei missverständlicher Auslegung „die Grundlage entzogen“, schreiben die Leipziger Richter.

          So wird die Wissenschaft vermutlich auch das noch immer in Bremen anhängige Verfahren gewinnen, das den Forschungszeitraum 2011 bis 2014 behandelt. Die Wissenschaftler in Bremen, aber auch ihre Kollegen in Bochum, Göttingen, Magdeburg, Marburg, München und Tübingen atmen vermutlich auf. „Natürlich sind alle froh, dass wir die Sache ausgefochten haben und damit hoffentlich für alle Klarheit schaffen konnten“, sagt Andreas Kreiter.

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