In einer Patientenverfügung hatte eine Frau erklärt, dass sie im Fall einer schweren Demenz sterben will. Als sie an Alzheimer erkrankt, leistet eine Ärztin aktive Sterbehilfe, obwohl die Frau nun ihre Ablehnung kundtut. Für das höchste Gericht der Niederlande war das Vorgehen rechtens.