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Soziale Systeme : Wenn Denunziation sich lohnt

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Geflüstert: Denunziation nutzen insbesondere repressive politische Regime als ein Mittel zur Identifizierung von Gegnern und zur Abschreckung. Bild: AFP

Wer jemanden anschwärzt kann die Petze aus dem Klassenzimmer sein, ein illoyaler Kamerad oder ein gefeierter Whistleblower. Genauso viele Sichtweisen gibt es auf die Motive von Denunzianten. Eines sticht hervor.

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          Wer die Missetaten anderer publik macht, gilt dem einen als Held, dem anderen als Verräter. Während das Anschwärzen und Verpetzen von Kollegen in der Schule ebenso wie in der Firma allenfalls bei Lehrern oder Vorgesetzten auf Zustimmung stößt, applaudieren viele dem „Whistleblower“, der die dubiosen Praktiken eines Unternehmens oder staatlicher Geheimdienste aufdeckt.

          Es gibt also eine ungleiche Verteilung der Sympathien: Aus der Perspektive jener, die mit der Veröffentlichung ihrer Taten in ein schlechtes Licht gerückt werden, handelt es sich um eine Denunziation. Für Dritte mag die Aufdeckung begrüßenswert sein, wenn die aufgedeckte Tat gegen von ihnen unterstützte Normen verstößt. Natürlich kann sich die Einordnung des Verrats mit der Zeit auch ändern. Die Bewertung des Denunzianten hängt also nicht nur davon ab, wen man fragt, sondern auch wann.

          In seiner historisch-vergleichenden Untersuchung des Denunziantentums konzentriert sich der amerikanische Soziologe und Organisationsforscher Patrick Bergemann auf Fälle, die aus heutiger Sicht keine moralische Legitimität beanspruchen können. Wer während der Zeit der spanischen Inquisition, im russischen Zarenreich oder während der nationalsozialistischen Herrschaft jemanden denunzierte, erfüllte die Erwartungen der jeweiligen Autoritäten und handelte mitunter legal und vorschriftsgemäß – nach heutigen Maßstäben aber verwerflich.

          Zur Denunziation motivieren

          Doch insbesondere repressive politische Regime schätzen Denunziation als ein Mittel zur Identifizierung von Gegnern und zur Abschreckung. Die Frage, die sich Bergemann zunächst stellt, lautet: Auf welche Weise kann Denunziation motiviert werden? Er unterscheidet Regime, die Denunziation durch Zwang oder Anreize hervorbringen, von solchen, in denen aus freien Stücken denunziert wird. In der ersten Variante kann ein Denunziant mit einer Belohnung für seine Auskünfte rechnen. Es kann sich um eine Geldzahlung oder um andere spezifische Vorteile handeln, zum Beispiel für die berufliche Karriere. Häufig besteht der Anreiz aber auch allein darin, negative Sanktionen zu vermeiden: Während der spanischen Inquisition zum Beispiel konnte man der Strafe für die eigenen Sünden entgehen, wenn man sie rechtzeitig gestand – und bei dieser Gelegenheit auch noch die Sünden anderer verriet.

          Im Gegensatz zum „coercion model“ fehlen im „volunteer model“ derartige Anreize oder Drohungen. Zwar hat auch hier das Regime ein Interesse, an Informationen zu gelangen, und bietet Denunzianten beispielsweise Schutz durch Anonymität. Doch es verzichtet darauf, den Denunzianten eine unmittelbare Belohnung für ihre Informationen anzubieten, und setzt stattdessen auf Freiwilligkeit.

          Motive von Denunzianten

          Welches Motiv können Denunzianten unter diesen Bedingungen haben? Sie können mit ihrem Handeln vielleicht Unterstützung für das Regime ausdrücken. Daneben kommen aber auch egoistische Motive in Frage: Der eigene Nutzen kann im Schaden des Bezichtigten liegen. Man kann sich durch Denunziation beispielsweise unliebsame Nachbarn oder lästige Konkurrenten vom Hals schaffen.

          Der Vergleich unterschiedlicher politischer Systeme und historischer Zeiträume gibt Aufschluss über die Folgen der beiden Denunziationsregime. Die spanische Inquisition zum Beispiel bot zunächst die bereits erwähnte Gnadenfrist: Wer innerhalb der ersten 30 Tage eines Tribunals seine und die Sünden anderer gestand, konnte mit Milde rechnen. Dieser Anreiz entfiel mit dem „Glaubenserlass“ im Jahr 1500, und damit veränderte sich auch die Art der Denunziation: Zunehmend wurden Personen denunziert, die in einem engen persönlichen oder räumlichen Kontakt zum Denunzianten standen und die einen ähnlichen sozialen Status hatten. Das deutet darauf hin, dass opportunistische Motive wichtiger geworden waren. Die historischen Daten zeigen sogar, dass Denunzianten nach 1.500 häufiger Tribunale in anderen Dörfern aufsuchten, um dort aber überwiegend Personen aus dem eigenen Dorf anzuschwärzen.

          Anzeichen dafür, dass ein „freiwilliges“ Umfeld zu mehr opportunistischen, auf die Schädigung oder Ausschaltung von Rivalen zielenden Denunziationen führt, findet Bergemann auch für das zaristische Russland des 17. Jahrhunderts und für die nationalsozialistische Herrschaft. Auch das zeitgenössische „Whistleblowing“ scheint davon nicht frei zu sein: Eine Ende der siebziger Jahre vom amerikanischen Rechnungshof eingerichtete Hotline, über die der Missbrauch von Bundesmitteln gemeldet werden konnte, verzeichnete fast 100.000 Anrufe, aber nur ein Prozent der Denunziationen ergab brauchbare Informationen.

          Der Opportunismus der Denunzianten wurde und wird von den Herrschenden zwar durchaus als Problem wahrgenommen, aber als Kollateralschaden effizienter sozialer Kontrolle hingenommen. Aus ihrer Perspektive ist es von Vorteil, wenn die Menschen sich nicht vor dem Staat, sondern vor dem Nachbarn und den Kollegen fürchten müssen.

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