Wer impft, hat recht – meistens
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Impfschutz – eine Erfolgsgeschichte. Bild: dpa
Seit die Impfpflicht droht, kochen die Emotionen hoch. Befürworter setzen auf Altruismus, die Kritik hält mit Nebenwirkungen dagegen. Diese Gefechte verhindern, dass die eigentlichen Vorteile und Defizite von Impfungen auf den Tisch kommen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn könne sich vorstellen, den Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen an die Masernimpfung zu koppeln, meldet das Ministerium im März auf seiner Homepage. Wegen der Schulpflicht bedeutet dies eine flächendeckende Impfpflicht spätestens ab der Einschulung. Allerdings sind zuvor etliche Hürden zu überwinden, sicherlich nicht nur rechtliche. Die Schwierigkeiten könnten ganz profaner Natur sein. Denn laut einer Liste des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) gibt es lediglich einen einzigen Einzelimpfstoff für Masern – den von Mérieux. Der wird jedoch derzeit nicht in Deutschland vermarktet, er unterliegt dem Parallelimport, und das heißt, er ist nicht geeignet, wie es heißt, die Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit einem Arzneimittel dauerhaft sicherzustellen.
Am Ende hätten wir eine Impfpflicht, aber keinen Impfstoff. Es sei denn, die Politik möchte gar eine Masern-Mumps-Röteln-Impfpflicht oder eine Masern-Mumps-Röteln-Windpocken-Impfpflicht durchsetzen, da der Masernimpfstoff hierzulande nur in solch festen Kombinationen ausreichend zur Verfügung steht. Impfgegner hätten vermutlich durchaus Chancen, gegen einen nur auf die Masern gemünzten Impfzwang juristisch vorzugehen. Die Pflicht zu einer Dreifach- oder Vierfach-Kombivakzine wäre juristisch erst recht kaum durchzusetzen.
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