Psychotherapie als Stigma : Und dann haben Sie eine F-Nummer
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Wie man Patienten wirklich hilft
Eine junge Frau meldet sich in der Dahlemer Veranstaltung, sie sagt, sie sei Berufsanfängerin. Um handfeste Diagnosen komme sie kaum herum, sagt sie, wenn sie Patienten wirklich helfen wolle. „Solange ich bei Herzrasen keine Panikstörung attestiere, wird da kardiologisch an Leitungsbahnen herumgedoktert bis zum Gehtnichtmehr.“ Für sie sei die Frage: „Kann man aus diesem sehr pathozentrischen System aussteigen?“ Eine Antwort gibt es noch nicht. Wohl aber eine lebhafter werdende Debatte zwischen Ärzten und Patienten – vor allem den gutinformierten Beamtenanwärtern.
Es schade einem Beamtenanwärter nicht pauschal, wenn er bei der amtsärztlichen Untersuchung offen über psychotherapeutische Behandlungen spreche, sagt Rudolf Lange, Leiter des Kreisgesundheitsamtes Mettmann. Lange ist seit dreißig Jahren Amtsarzt und Sprecher des Arbeitskreises Qualitätssicherung für das amtsärztliche Gutachterwesen in Nordrhein-Westfalen. „Eher im Gegenteil“, sagt Lange. „Bei jemandem, der sich schon mal mit dem Thema auseinandergesetzt und therapeutische Maßnahmen in Anspruch genommen hat, ist ja ein Bewusstsein für die Problematik da, er verdrängt sie nicht. Ein transparenter Umgang ist ein positives Zeichen.“
Die Verbeamtung wird leichter
Eine Rolle spielt auch die Art der Erkrankung. „Die klassischen psychiatrischen Diagnosen wie Schizophrenie und manisch-depressive Erkrankung sind durchaus kritisch zu sehen“, sagt Lange. Aber auch psychische Auffälligkeiten am unteren Ende der Skala der Schweregrade sind noch von Belang: Gebe ein Kandidat etwa zu Protokoll, er habe gegen seine Prüfungsangst schon einmal angstlösende Medikamente genommen, sei das durchaus „ein Anhaltspunkt, um nachzufragen“, sagt Lange. In solchen Fällen könne ein Bericht des behandelnden Arztes angefordert oder der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes eingeschaltet werden.
Insgesamt hat sich die Lage für Verbeamtungskandidaten unlängst deutlich gebessert. Seit dem Jahr 2013 ist durch zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes der Maßstab für die „gesundheitliche Eignung“ von Beamten abgesenkt worden. Musste zuvor „das Eintreten einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein“, damit der Amtsarzt ein positives Gutachten abgab, muss nun nur noch eine „überwiegende“ Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Kandidat nicht vorzeitig ausscheidet. Rudolf Lange, der diese gravierende Änderung in der Fachzeitschrift „Gesundheitswesen“ (doi:10.1055/s-0034-1372577) analysierte, kommt zu dem Schluss, dass die Bewerber von nun an „durchaus wesentliche gesundheitliche Auffälligkeiten oder chronische Erkrankungen aufweisen“ dürfen. Die Einstellungsuntersuchung verliere durch die neue Rechtsprechung ihre wesentliche „Filterfunktion“, was aus Inklusionsgründen zu begrüßen sei.
Auch der Stigmaforscher Georg Schomerus hält juristische Entscheidungen wie diese für ideale Beispiele, wie sich das strukturelle Stigma, das auf psychischen Erkrankungen liegt, beeinflussen lässt. Er verfolgt im Moment weitere Spuren, wie Entstigmatisierung sich vorantreiben lässt – vor allem im Hinblick auf das Tabu in den Köpfen. In einer noch nicht publizierten Online-Studie mit 1600 Befragten zeigte Schomerus, dass Menschen weniger soziale Distanz zu psychisch Kranken wünschen, wenn man ihnen zuvor Informationen darüber vorgelegt hat, dass man sich psychische Krankheit und Gesundheit als Kontinuum mit fließenden Übergängen vorzustellen hat. „Die Menschen sehen dann psychische Störungen als etwas Normaleres an“, sagt Schomerus. „Sie sehen nicht mehr vollständig getrennte Welten.“