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Suizid-Assitenz : Hat die Prävention ausgedient?

  • -Aktualisiert am

Manche ältere Menschen möchten sich die Option zum Suizid offenhalten. Bild: dpa

Jeder hat das Recht auf Hilfe beim Suizid. Das entschied das Bundesverfassungsgericht, nun soll ein Gesetz folgen. Doch wie soll die Selbsttötungen reguliert werden? Ein Gespräch mit der Psychiaterin Ute Lewitzka,

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          Frau Lewitzka, Sie sind Psychiaterin und forschen zum Thema Suizidprävention. Was weiß die Wissenschaft über Menschen, die sich das Leben nehmen?

          Bis zu neunzig Prozent der Suizide geschehen vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung. Das weiß man aus psychologischen Autopsiestudien, in denen Forscher rückblickend aus Arztbriefen, Polizeiakten, Aussagen von Angehörigen oder Abschiedsbriefen die Motive von Suizidopfern erkunden. Menschen haben im Rahmen einer psychischen Erkrankung in der Regel für ein sehr begrenztes Zeitfenster das Gefühl: Sie können so nicht mehr leben. Den meisten Betroffenen könnte aber geholfen werden.

          In Ihrer Arbeit sind Sie auch mit Suizidwünschen konfrontiert. Könnten Sie von einem Beispiel berichten?

          Vor vielen Jahren habe ich eine junge Frau verloren. Diese Patientin hatte eine bipolare Störung – eine in den meisten Fällen gut behandelbare Erkrankung. Wir hatten mit der Therapie begonnen, aber sie entließ sich dann selbst aus der Behandlung. Gegen ihren Willen hätten wir sie nur dabehalten können, wenn eine unmittelbare Eigen- oder Fremdgefährdung bestanden hätte. Das ist im Prinzip richtig so, man will die Selbstbestimmung des Patienten schützen. Aber wie frei entscheidet ein psychisch kranker Mensch? Die Patientin reiste dann in die Schweiz und nahm sich dort mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation das Leben.

          Viele Menschen glauben: Wer sich das Leben nehmen will, der lässt sich davon nicht abbringen. Ist das wahr?

          In der Regel besteht diese suizidale Zuspitzung nur für sehr kurze Zeit. In der Klinik sehen wir Menschen, die einen Suizidversuch überlebt haben. Wenn wir die Überlebenden in der Chirurgie wieder ansprechen können, erleben wir häufig, dass mit jedem Tag, der vergeht, eine Umkehr stattfindet, die Betroffenen ihre Situation neu bewerten und sich dem Leben wieder zuwenden. Nur zehn Prozent der Menschen, die einen Suizidversuch unternommen haben, sterben in den Folgejahren durch Suizid. Wenn man also Menschen mit Suizidgedanken in dem kurzen Zeitfenster, in dem sie ihren Wunsch in die Tat umsetzen wollen, begleiten und stützen würde, könnte man wirklich Leben retten.

          Befürworter des assistierten Suizids argumentieren, allein das Wissen um diese Option hielte manche davon ab.

          Ute Lewitzka ist Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Die Psychiaterin leitet den Forschungsbereich Suizidprävention am Universitätsklinikum Dresden.
          Ute Lewitzka ist Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Die Psychiaterin leitet den Forschungsbereich Suizidprävention am Universitätsklinikum Dresden. : Bild: Uniklinkum Dresden

          Bei den psychischen Erkrankungen wissen wir ganz klar, dass ich Leben rette, wenn ich den Zugang zu Suizidmitteln erschwere. Beispiel Golden Gate Bridge, ein sogenannter Suizid-Hotspot. Wenn jemand sich entschlossen hat, von der Brücke zu springen, die aber an dem Tag gesperrt ist, wegen eines Autounfalls, dann springt er nicht etwa am Tag darauf, sondern meist gar nicht. Zahlreiche Einzelstudien und zusammenfassende Analysen zeigen: Das wirksamste Mittel der Vorbeugung ist, den Zugang zu Suizidmethoden zu erschweren.

          Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf Hilfe beim Suizid in diesem Kontext?

          Mit dem verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Suizidhilfe stelle ich praktisch eine Methode zur Verfügung. Das ist völlig konträr zu dem, was wir aus der Suizidprävention wissen, deswegen sehen wir das auch so kritisch. Es ist zu befürchten, dass die Zahl der Selbsttötungen mit dem wachsenden Angebot von Suizidassistenz steigt.

          Die Verfassungsrichter wollen sicherstellen, dass ein Suizidwunsch nicht auf einer vorübergehenden Lebenskrise beruht. Deshalb soll der Entschluss zur Selbsttötung von einer „Dauerhaftigkeit“ und „inneren Festigkeit“ sein.

          Aber wann rede ich von Dauerhaftigkeit? Bei zwei Wochen, zwei Monaten, zwei Jahren? In der Klinik haben wir es oft mit Menschen zu tun, die länger andauernde, chronische, schwerwiegende Verläufe haben, wie es das in der Inneren Medizin auch gibt, etwa bei Krebserkrankungen. Wo ziehe ich da die Grenze? Ich finde es extrem problematisch, dass jetzt versucht werden soll, ein Regelwerk aufzustellen, um das irgendwie zu managen.

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