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Biodiversitäts-Abkommen : Eine Obergrenze für das Artensterben

  • -Aktualisiert am

Ein schwarzes Rhinozeros, dessen Art unmittelbar vom Aussterben bedroht ist. Bild: dpa

Maximal zwanzig Arten, mehr dürfen jedes Jahr nicht aussterben. Auf diese Zahl soll sich die Staatengemeinschaft einigen, fordern Wissenschaftler. Das Zwei-Grad-Ziel der Artenschützer. Ist das realistisch?

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          Aus und vorbei: Geschätzt alle 15 Minuten verschwindet ein Pilz, eine Pflanze oder ein Tier auf Nimmerwiedersehen von dieser Erde. Sie tragen Namen wie Bodensee-Kilch, Wandertaube, Berberlöwe, Harlekinfrosch und Szaferi-Birke. Viele Arten verschwinden ohne Namen, weil auch die Forscher den Wettlauf verlieren und die Spezies nicht so schnell beschreiben können, wie sie verschwinden. Dabei ist die biologische Vielfalt für die Erde essentiell.

          Sie ist kein Kleinkram, ohne den sich prima leben ließe. Trotzdem sind alle Versuche, das Artensterben zu stoppen, fehlgeschlagen. Auch der 2010 im japanischen Aichi verabschiedete Zehnjahresplan zur Erhaltung der biologischen Diversität ist gescheitert. Von den zwanzig damals formulierten Zielen sind nur vier auf einem guten Weg. Viele Ziele sind eher weiter in die Ferne gerückt. Mark Rounsevell vom Karlsruher Institut für Technologie und seine Kollegen fordern daher ein starkes politisches Signal für die anstehenden Neuverhandlungen des globalen Biodiversitätsabkommens.

          Sie wollen, dass sich die Staatengemeinschaft festlegt: Bis zum Ende dieses Jahrhunderts dürfen maximal zwanzig Arten pro Jahr aussterben. Ein Signal wie das Zwei-Grad-Ziel im Klimaschutz. Zwanzig ausgestorbene Arten pro Jahr entsprächen zwar immer noch dem Zehnfachen des natürlichen Artensterbens, aber diese Zahl läge weit unter den bisherigen Werten. Rounsevell will mit diesem klaren, leicht vermittelbaren und messbaren Ziel mehr öffentliche und politische Aufmerksamkeit. Kann diese Zahl dabei wirklich helfen? Zum Schutz der Vielfalt gehören neben dem Artenschutz auch der nachhaltige Umgang mit den Ressourcen und die faire Beteiligung der indigenen Völker an deren Nutzung. Zudem kann man nur schützen, was man auch kennt. Bislang sind lediglich zehn bis zwanzig Prozent der existierenden Arten überhaupt beschrieben worden.

          Niemand bemerkt das Verschwinden einer unbekannten Art. Offen ist auch, ob bestimmte Arten besonders geschützt werden sollten und wer diese dann benennt. In diesem Fall würden Arten, die als nützlich betrachtet werden, bevorzugt. Die Zeit drängt. Egal ob mit oder ohne ein klares Ziel für die Begrenzung des Artenschwunds, das nächste internationale Biodiversitätsabkommen darf nicht wieder scheitern. Wir haben viel zu verlieren.

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