E-Zigaretten : Ein Fall von Vernebelung
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Genuss- oder Arzneimittel? Die E-Zigarette wird einmal wieder vor Gericht verhandelt. Bild: dpa
Machen E-Zigaretten das Rauchen wieder salonfähig? Die Tabakindustrie wirbt offensiv. Doch die vermeintlich „cleane“ Variante hat das Zeug zur Einstiegsdroge.
Der Marlboro-Mann auf dem Pferd wird vermutlich nicht das Werbemarkenzeichen der neuen Zigaretten-Generation werden, aber vielleicht ein cooles Wesen aus der Matrix oder von der Bühne der Techno-Szene. Jedenfalls ist „das Spiel eröffnet“, wie Douglas Kamerow im „British Medical Journal“ schreibt (doi: 10.1136/bmj.f3418). Er ist wissenschaftlicher Herausgeber dieser Fachzeitschrift, früherer Chirurg und Wissenschaftler am weltweiten Forschungsinstitut RTI International, und was er meint, ist der Run auf die E-Zigarette.
Vor rund zehn Jahren tauchte die elektronische Zigarette erstmals auf, 2006 wurde sie in Europa verfügbar, inzwischen bedient sie offenbar ganz unterschiedliche Bedürfnisse von Rauchern, und womöglich weckt sie auch neue. Nichts zeuge mehr davon, dass es sich um einen riesigen Wachstumsmarkt mit besten Verdienstaussichten handele, als die Tatsache, dass die großen Tabakkonzerne damit begännen, E-Zigaretten-Hersteller aufzukaufen oder eigene Produkte für ihr Portfolio zu entwickeln, wie Kamerow schreibt. 2010 wurden rund 750 000 E-Zigaretten verkauft, 2011 waren es bereits 2,5 Millionen und 3,5 Millionen im vorigen Jahr.
Rauchgenuss dank Akku
Rund zehn Prozent aller Raucher nutzen inzwischen die mittels Akku betriebenen Vernebelungs- oder Verdampfungssysteme, die mit herkömmlichen Zigaretten nur noch die Form gemeinsam haben. Der Nutzer saugt an einem Mundstück oder drückt eine Taste, dann wird aus einer Kartusche über Wärmeeinwirkung von 65 bis 120 Grad Celsius Flüssigkeit verdampft - mit Nikotinkonzentrationen von null bis 18 Milligramm pro Milliliter, zum Teil aber auch deutlich mehr. Mitunter sind Aromen beigefügt, über Tabakaroma als Imitat, Schokolade, Fruchtaromen, Aromen von alkoholischen Drinks, Eiscreme, Cola und etlichen mehr. Die Deklarationen der Hersteller sind uneinheitlich und nicht reguliert, im Internet kursieren außerdem Tipps für Mischungen Marke Eigenbau, zum Beispiel mit Wodka.
Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung
Da Teer- und Tabakbestandteile fehlen, gilt die E-Zigarette als cleane Variante des Rauchens, aller schädlichen Wirkungen ledig, die dem Tabakrauch und nicht dem Nikotin zugeschrieben werden. Wie weit dieses gesundheitliche Saubermann-Image reicht, lässt sich daran ablesen, dass in einem Werbespot eine Mutter mit Kind als Konsumentin gezeigt wird. Das gleichwohl die E-Zigarette keine Unbedenklichkeitsbescheinigung verdient, ist aus einem umfassenden Dossier ersichtlich, das das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) vor kurzem vorgelegt hat und das als PDF im Internet erhältlich ist (http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/RoteReihe/ Band_19_e-zigaretten_ein_ueberblick.pdf).
Gesundheitsrisiko durch Defekte
Nicht nur die Tatsache, dass der Nikotingehalt schwankt und die Gefahr der Nikotinvergiftung infolge technischer Defekte besteht, ruft Bedenken hervor. Es gibt eine Vielzahl von Inhaltsstoffen, deren langfristige Nebenwirkungen unklar sind und über deren Freisetzung sich die Wissenschaftler noch kein klares Bild machen konnten. Dazu zählt Propylenglykol als Vernebelungsmittel, Glyzerin, aber auch Nitrosamine, Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein. Die drei letztgenannten Substanzen können Krebs erzeugen, außerdem wurden Metalle wie Nickel und Chrom in teilweise höheren Konzentrationen gefunden als in herkömmlichen Tabakzigaretten.