Genforschung : Bröckelt da was?
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Noch rührt niemand am Embryonenschutzgesetz. Fragt sich wie lange noch. Bild: dpa
Die neue Methode des Genom-Editierens verspricht nichts weniger als eine biomolekulare Revolution. Was wird dann aus dem Embryonenschutzgesetz? Der Ethikrat übt sich in Pragmatismus.
Immer wenn man in der Hauptstadt um den biopolitischen Kosmos kreist, um die großen Fragen des Menschseins und der genetischen Manipulation desselben, zeigt sich das politische Berlin von seiner moralisch sensibelsten Seite. Da wird argumentiert und gerungen, was das Thema hergibt, die bioethischen Tiefen werden sorgfältig ausgekundschaftet, und am Ende dieser Erkundungen steht die Hoffnung, dass die Forschung nicht so schnell davongaloppiert, so dass Ethik und Politik noch auf Sicht und mitfahren können.

Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“.
Allerdings hat der Ethikrat, der vor fünfzehn Jahren zu diesem Zweck als politikberatendes Gremium vom damaligen Kanzler Gerhard Schröder eingesetzt wurde und inzwischen als Deutscher Ethikrat firmiert, bei seiner jüngsten Sitzung über die neuen Zugriffsmöglichkeiten auf das menschliche Erbgut einmal mehr erkennen müssen, wie schwierig das Kurshalten geworden ist.
Zu behandeln war diesmal ein Thema aus dem weiten Feld der Genforschung, das unter der Bezeichnung „Genom-Editieren“ oder „CRISPR/Cas“ nichts weniger als eine biomolekulare Revolution verspricht. Entwickelt im Jahr 2012 – die ersten genmanipulierten Affen sind von 2014 –, wird das Werkzeug heute mal als Zauberschwert der Gentechnik, mal, in böser Vorahnung möglicher gattungsverändernder Eingriffe, als „Gotteswerkzeug“ gehandelt. Tatsächlich wird es als Multiplexwaffe mittlerweile in sämtlichen Biomedizinlaboren der Welt benutzt, präzise, schnell, preiswert. Die Forschung jubelt. Aber Bischof Wolfgang Huber warf die logische Frage auf: Was sind die nächsten Mauern, die fallen?
Da rollt eine Lawine auf uns zu
Dabei hatte der neue Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock, den Visionen einer künftigen „CRISPR“-Welt biopolitisch schon eine Extraportion Schärfe verliehen. Ist das, fragte er, was wir mit den Manipulationsmöglichkeiten durch die neue Gentechnik erleben, der „nukleare Moment“ der Biowissenschaften? Ob das nun eine Ausstiegsdebatte insinuieren oder aber nur das Signal sein sollte, um zu zeigen, wie groß das Potential der neuen Gen-Eingriffe für eine Spaltung der Gesellschaft sein sollte, war nicht ganz klar.
Zumindest eines machte es deutlich: Hier rollt eine gewaltige Lawine auf uns zu. Und wo eine Bedrohung unmittelbar lauert, da sind Pragmatiker mindestens ebenso gefragt wie die Hüter der Moral. Eine Fundamentalopposition jedenfalls gegen die neue Genchirurgie, das dürfte nach der Ethikratdebatte jedem klargeworden sein, scheint aussichtslos. Sie wollte auch da, wo sie gelegentlich aufblitzte, nicht so recht zünden.
Vor einer unergiebigen Grundsatzdebatte „zwischen Mauerfall und Dammbruch“, vor einem Streit zwischen Apokalyptikern und Euphorikern, warnte nicht etwa einer der Naturwissenschaftler in der Runde, sondern der als Verteidiger der moralischen Standards angetretene Bischof Huber: Die Ethik, die er als „Ethik der Verantwortung“ bezeichnete, solle den „Weg des Abwägens“ gehen. Mit anderen Worten: Nutzen, Ziele und Risiken abwägen, die Gefahren einer Menschenzüchtung durch Eingriffe in die Keimbahn abwehren – ohne, dem „Prinzip der Solidarität“ folgend, auf den medizinischen Fortschritt verzichten zu wollen; auch, und das überraschte durchaus, im Hinblick auf künftige Genveränderungen in der Keimbahn.
Ein Monument in der biopolitischen Landschaft
So entwickelte sich die Debatte trotz einiger grundlegender Einwände gegen ein neues Genmonopoly zu einer bemerkenswerten Übung in biopolitischem Pragmatismus. Wo die Grenzen ziehen zwischen Krankheitsbekämpfung und genetischer Optimierung? Wie lange, fragte bereits der Medizinrechter Jochen Taupitz, müsse man verantwortlich auf die im Ausland vollzogenen Therapiefortschritte warten?
Zumindest so lange, bis das Genom-Editieren als „hinreichend sicher“ gilt, darin war man sich einig. Wenn sie sich da mal nicht täuschen – so ist das Embryonenschutzgesetz als strafrechtlicher Rahmen der Biomedizin nach einigen Gen- und Stammzellrevolutionen zwar voller Lücken und wäre erst recht in der CRISPR-Welt revisionsbedürftig. Doch auch nach 26 Jahren steht es wie ein unantastbares Monument in unserer biopolitischen Landschaft. Und keiner rührt es an.