https://www.faz.net/aktuell/wissen/geist-soziales/potentiale-der-postkolonialen-rechtsgeschichte-19232297.html

Postkoloniale Rechtsgeschichte : Eine neue Sattelzeit

  • -Aktualisiert am

Postkolonialer Fingerzeig aus Togo, fotografiert 2014, hundert Jahre nach dem Ende des deutschen Kolonialreiches: Begräbnisvorschriften sind eines der ältesten Themen der Rechtsgeschichte. Bild: Wikimedia Commons / CC BY-SA 2.0

Die Frage, wer spricht und mitspricht, erschöpft das Thema nicht. Postkoloniale Perspektiven versprechen eine grundbegriffliche Erneuerung der Rechtsgeschichte.

          3 Min.

          Diskussionen über das koloniale Erbe und seine Bedeutung für das gesellschaftliche Selbstverständnis sind in der allgemeinen Öffentlichkeit angekommen und auch in der Rechtswissenschaft. Diese Forschung hat immenses Potential – zur Erschütterung unserer Annahmen über Rechts- und Verfassungsgeschichte, die bislang weitgehend eurozentrisch gedacht werden, wie auch zur Erweiterung unseres Verständnisses der Grundlagen und Begrifflichkeiten des Rechts.

          Das betrifft zum Beispiel die europä­ische Integration. Der Beginn der europä­ischen Einigung und der Zerfall der Kolonialreiche fallen in dieselben Jahre. Ein sachlicher Zusammenhang wurde in der rechtswissenschaftlichen Forschung bislang kaum erwogen. Es gibt völkerrechtliche Forschung zur Dekolonialisierung und sehr viel Forschung zur Rolle des Rechts im europäischen Einigungsprozess. Aber die Verbindungen sind kaum untersucht – weder mit Blick auf Freizügigkeit und Mi­gration noch mit Blick auf Handelsrecht und Entwicklungszusammenarbeit.

          Der postkoloniale Blick verspricht neue Aufschlüsse auch zu den nationalen Verfassungssystemen in Europa. Denn Europa umfasst selbst Peripherien und Zentren, ehemalige Kolonialmächte wie Kolonien, man denke nur an Irland oder die Doppelrolle Portugals als ehemalige Kolonialmacht und europäische Peripherie. Zuletzt ist diese Heterogenität von Erfahrungen mit Blick auf Osteuropa und vor allem die Ukraine in ein allgemeineres Bewusstsein gerückt. Vermehrt greifen auch Autoren insbesondere aus Osteuropa oder auch dem europäischen Süden auf postkoloniale Theorien zurück. Untersucht wird hier etwa, wie durch europäisches Unionsrecht, so im Wettbewerbs- oder Freizügigkeitsrecht, Strukturen verstärkt werden, die an koloniale Dominanzen erinnern.

          Demokratie braucht keine Homogenität

          Ein Beispiel für mögliches neues Licht auf Grundbegriffe ist das Demokratieprinzip. Während Vielsprachigkeit und kulturelle Heterogenität in Europa häufig als Hindernisse demokratischer Ordnung gesehen werden, praktizieren Länder des Globalen Südens wie Indien seit Jahrzehnten eine nicht perfekte, aber eben doch funktionierende Demokratie unter Bedingungen großer sprachlicher, religiöser, ökonomischer Verschiedenheit. Reinhart Koselleck weiterdenkend, kann man eine neue Sattelzeit ins Auge fassen, in der europäisch entstandene Grundbegriffe global reflektiert und mit den Erfahrungen des Südens angereichert werden, sodass sich ein neues politisch-konstitutionelles Vokabular am Horizont abzeichnet.

          Es bahnt sich eine wirklich globalisierte, nicht nur europäisierte oder westlich internationalisierte Forschung zum Recht an. Denn es geht in der Tat nicht nur um Inhalte, sondern auch um Verfahren und Stimmen – diese kritische Beobachtung von Cengiz Barskanmaz zu dem Sammelband „(Post)Koloniale Rechtswissenschaft“ ist richtig und wichtig. Wer forscht wie wo, welche Forschung wird beachtet? Die deutsche Rechtswissenschaft hinkt in der sachlichen und in der personellen Dimension hinterher. Erst langsam wird koloniales Erbe erforscht; erst langsam wächst die Zahl von Forschern, die womöglich auch aufgrund eines eigenen Migrationshintergrunds wichtige Perspektiven auf Kolonialität einbringen. Zu lange pflegten rechtswissenschaftliche Fakultäten in Deutschland Auslandskontakte fast ausschließlich mit dem globalen Norden.

          Immerhin wird eine der wichtigsten Zeitschriften zum Verfassungsrecht des Globalen Südens, in der überwiegend Autoren aus dem Süden schreiben, seit mehr als fünfzig Jahren in Deutschland herausgegeben („World Comparative Law“). Den Rechtswissenschaften in anderen europä­ischen Ländern ist die deutsche Rechtswissenschaft in der Reflexion des Kolonialen durchaus voraus. In Großbritannien wird die koloniale Vergangenheit von einigen zwar inzwischen auch mit Blick auf ihre Konsequenzen in den Universitäten kritisch verhandelt, aber nicht in der Breite der Rechtswissenschaft. In Frankreich oder Spanien gibt es wenig Vergleichbares. Dies ist bemerkenswert auch angesichts der Migrationsgeschichte Deutschlands, das anders als Großbritannien oder Frankreich vergleichsweise wenig Migration aus ehemaligen Kolonien kennt.

          So ist die Forschung zum Kolonialismus und seinen Folgen von großer Ungleichzeitigkeit zwischen Disziplinen und Orten geprägt. Im Vergleich zu Anthropologie und Globalgeschichte liegt die Rechtswissenschaft in Deutschland zurück. Auch weltregional ist die Beschäftigung sehr ungleich. In Indien und Lateinamerika sind postkoloniale beziehungsweise dekoloniale Theorien schon seit Jahrzehnten etabliert. Diese Ungleichzeitigkeiten muss man zur Kenntnis nehmen, wobei ihre Gründe nur scheinbar offensichtlich sind.

          Mit der Europäisierung der deutschen Rechtswissenschaft seit dem letzten Jahrzehnt des zwanzigsten Jahrhunderts ist eine bemerkenswerte Öffnung erfolgt. Die Beschäftigung mit der kolonialen Vergangenheit und ihren Nachwirkungen in anhaltenden Asymmetrien der Wissensproduktion und Begriffsbildung ist ein Schlüssel für die fortschreitende Globalisierung der Rechtswissenschaft.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Odessa: Nach einem nächtlichen russischen Raketenangriff steht ein älterer Mann vor dem Krater einer Rakete auf der Straße vor dem Nationalen Kunstmuseum.

          Ukrainische Wirtschaft : Die Spuren nach zwei Jahren Krieg

          An der Heimatfront kippt die Stimmung: Wirtschaft und Verbraucher in der Ukraine sind zunehmend skeptisch. Die wirtschaftlichen Schäden erreichen ein kaum vorstellbares Ausmaß.

          Krieg gegen die Hamas : Wie zerstört ist Gaza?

          Die Verwüstungen im Gazastreifen erreichen historische Ausmaße. Bis zu 61 Prozent der Gebäude sollen beschädigt oder zerstört sein. Doch was bedeutet das genau? Bei näherem Hinsehen ergibt sich ein vielschichtiges Bild.