Linguistische Forensik : Der spricht doch gar nicht wie ein Syrer!
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„Schön“ ist die arabische Sprache allemal, ebenso wie die Schrift. Auf Hocharabisch heißt dieses Adjektiv „dschamil“. Doch in Ägypten wird der erste (also der am rechten Wortrand stehende) Buchstabe nicht „dsch“ sondern „g“ ausgesprochen, im Sudan eher als „dj“ und im Maghreb als stimmhaftes „sch“. Bild: F.A.Z.
Lässt sich bei Asylbewerbern die Herkunft nicht anders klären, geben Behörden linguistische Analysen in Auftrag. Aber deren theoretische Grundlagen sind komplex und die praktische Durchführung manchmal fragwürdig.
Nun soll es Asylbewerbern unklarer Herkunft ans Handy gehen. Vergangene Woche machte ein Gesetzentwurf Schlagzeilen, weil dieser dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erlauben würde, die Daten auf den Mobiltelefonen von Asylbewerbern auszuwerten, die keine Ausweispapiere vorlegen können und an deren Herkunftsangaben Zweifel bestehen. Und die treten nicht gerade selten auf.
Nach Angaben des Bundesamtes konnten von den seit 2015 nach Deutschland gekommenen Asylbewerbern nur rund vierzig Prozent gültige Ausweispapiere vorlegen. Das Fehlen kann viele Gründe haben: Oppositionelle etwa erhalten von ihren Heimatstaaten oft gar keine Pässe oder würden mit deren Beantragung erst recht Verfolgung riskieren. Auf der anderen Seite kann es aber auch Kalkül sein, ohne Pass oder andere Identitätsbelege zur Asylanhörung zu erscheinen. Vor allem, wenn die tatsächliche Herkunft weniger Aussicht auf Erfolg verspricht als die behauptete. Aber wie sollen die Entscheider des Bundesamtes beurteilen, ob der Mensch ohne Papiere, über dessen Schicksal sie zu befinden haben, tatsächlich aus dem gegenwärtig asylwürdigen Syrien, aus einem der relativ sicheren Nachbarländer oder gar vom anderen Ende der arabischen Welt, aus Marokko stammt?
Wenn Papiere fehlen oder Zweifel an deren Echtheit bestehen, würden Antragsteller in ihrer Anhörung gezielt zu ihrer Herkunft befragt, erklärt Bamf-Sprecherin Edith Avram. „Während der Antragstellung oder Anhörung weisen unsere Dolmetscher die Entscheider darauf hin, wenn Ungereimtheiten bestehen. Zudem verfügen unsere Entscheider über ein sehr detailliertes Wissen zu geographischen Gegebenheiten, Sitten und Bräuchen vor Ort.“ So könnten sie meist schon recht gut einschätzen, ob jemand aus der angegebenen Region stammen kann. Außerdem könnten Angaben des Antragstellers durch das Auswärtige Amt oder Botschaften vor Ort überprüft werden. Fotos und andere Daten vom Handy könnten hier in Zukunft zusätzliche Hinweise liefern, vorausgesetzt, der entsprechende Gesetzentwurf wird umgesetzt.
Gespräche über die Alltagsdinge verraten viel
Wenn sich Zweifel über die Herkunft eines Asylbewerbers weder bestätigen noch ausräumen lassen, kann das Bamf auch Sprachanalysen in Auftrag geben. Language Analysis for the Determination of Origin, abgekürzt Lado, lautet der Fachbegriff für solche linguistischen Gutachten, die seit den neunziger Jahren in einer Reihe europäischer Staaten sowie Kanada, Australien und Neuseeland eingesetzt werden, um die Glaubwürdigkeit der Herkunftsangaben passloser Asylbewerber zu beurteilen.
In Deutschland, wo sie seit 1998 als Mittel zur Identitätsaufklärung im Asylgesetz verankert sind, gab das Bamf 2015 insgesamt 431 solcher Analysen in Auftrag, im vergangenen Jahr waren es 1405, ein Anstieg, der in etwa dem der Asylanträge folgt. Basis der Analysen sind in Deutschland Audioaufnahmen von gedolmetschten Gesprächen zwischen einem Mitarbeiter der Behörde und dem Antragsteller, die sich in möglichst lockerer Atmosphäre um Alltagsdinge wie typische Speisen oder Gebräuche in dessen Heimatland drehen. „Diese Aufnahmen gehen dann an die in der Regel anonym gehaltenen Gutachter, die in Deutschland allesamt sprachwissenschaftlich ausgebildete Experten mit entsprechender Qualifikation für die jeweilige Herkunftsregion sind“, sagt Edith Avram.