
Ran an die Zellkugeln
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Wenige Tage alte, aus umprogrammierten Körperzellen gezüchtete, künstliche Blastozysten. Jeder Zelltyp ist unterschiedlich eingefärbt. Bild: AP
Die Wissenschaftsakademien im Land fordern ein Umdenken und ein neues Gesetz: Embryonen in der Petrischale sollen für die Forschung gespendet werden dürfen. Das wäre nicht die einzige Revolution.
Einen pragmatischeren Umgang mit dem menschlichen Embryo zu fordern, sich mit den Gesetzen und Regeln endlich an der „lebensweltlichen Praxis“ und der „Rechtswirklichkeit“ zu orientieren, das war in den vergangenen dreißig Jahren immer schon ein mutiger, mithin aussichtsloser Standpunkt. Seinerzeit war der moralische Status des Embryos mit dem Embryonenschutzgesetz zementiert worden. Das Leben des Embryo, so lesen es viele bis zum heutigen Tag, sei absolut zu schützen, innerhalb wie außerhalb des Körpers in der Petrischale, komme, was da wolle an medizinischen oder wissenschaftlich-technischen Fortschritten.
Die ethische Brandmauer hielt, aber sie bröckelt längst. Besonders laut ist dieses Bröckeln nun mit der gemeinsamen Stellungnahme der Nationalakademie Leopoldina und der Union der deutschen Wissenschaftsakademien zu hören. Es sei an der Zeit für eine „Neubewertung des Embryonenschutzes“, so formuliert es die fünfzehnköpfige, mit Ärzten, Theologen, Geistes- und Naturwissenschaftlern besetzte Arbeitsgruppe und erläutert in dem 55 Seiten langen Papier tiefschürfend, was nur in den ersten Sätzen der Pressemitteilung wie eine harmlose Neujustierung „im Einklang mit internationalen ethischen Standards“ daherkommt.
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