Zu hoher Stromverbrauch : EU verbietet energiehungrige Staubsauger
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„Je mehr Watt,desto besser“ gilt laut der Industrie schon lange nicht mehr. Bild: AFP
Das Licht der letzten Glühbirnen ist noch nicht erloschen und durch das kalte Strahlen der Energiesparlampen ersetzt, da stehen schon die nächsten gut gemeinten Verbote aus Brüssel ins Haus. Diesmal trifft es die Staubsauger.
Von September 2014 an dürfen in der EU nur noch solche Staubsauger verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen. Von 2017 an dürfen es nur noch maximal 900 Watt sein. Beschlossen wurde das schon vor Wochen, bemerkt hat es in der Öffentlichkeit bisher kaum jemand. Zugleich müssen die Staubsauger mit einem Label versehen werden, auf dem der Verbrauch gestaffelt von einem A auf grünen Grund (sehr gering) bis zum G auf rotem (hoch) gekennzeichnet wird. Auch hier entscheidend: die Leistung, sprich die Watt-Zahl.
Hausfrau und Hausmann müssen also erst einmal umlernen. Bisher meinte jeder halbwegs versierte Staub-Sauger analog zur PS-Zahl beim Auto zu wissen: Je höher die Watt-Zahl desto höher die Saug-Leistung. Ist also jeder, der zum grünen A greift, gezwungen, künftig drei bis vier Mal unter den Frühstückstisch zu fahren, damit auch jeder Krümel aufgesaugt ist?
Nein, gibt der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) Entwarnung. Die Formel „Je mehr Watt, desto besser“ gelte schon lange nicht mehr. Ebenso entscheidend seien andere Parameter wie Staubaufnahme und Staubemission. Der Kunde müsse eben umerzogen werden und künftig mehr auf das Kleingedruckte auf dem Energiekennzeichen achten, wo auch die Saugleistung vermerkt sein muss - sowie die Teppichreinigungsklasse oder der Schallleistungspegel.
Was kommt als nächstes?
Die Staubsaugerhersteller selbst haben sich stillschweigend auf Watt-ärmere Modelle eingestellt. 1600 Watt würden schon heute viele Modelle unterschreiten, heißt es beim ZVEI. Bis auf ein, zwei Produzenten habe niemand protestiert. Gemeint ist offenbar Vorwerk, das nicht so recht von den Watt-starken Modellen lassen will. Am Ende wird sich aber auch der „Kobold“ von Vorwerk unter das Joch von A und G fügen müssen. Denn die Neuregelung ist im Gegensatz zu dem inzwischen legendären geplanten, aber vorerst zurückgenommenen Ölkännchen-Verbot schon im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Die Bundesregierung war an dem Beschluss im Übrigen aktiv beteiligt. Soviel sei angemerkt. Ohnehin ist die Regierung von Angela Merkel in Energiesparfragen erstaunlich oft auf Linie der Kommission. Merkel hatte auch schon das Glühbirnenverbot maßgeblich vorangetrieben, woran sie sich heute ungern erinnert.
Bleibt einen Blick darauf zu werfen, was an weiteren guten Taten zu erwarten ist. Die Energiesparliste der Kommission umfasst schließlich mehr als Glühbirnen und Staubsauger — der Ökodesign-Richtlinie sei Dank. Am 1. November dieses Jahres treten die Vorgaben für Trockner in Kraft. Für Kondensationswäschetrockner darf die gewichtete Kondensationseffizienz dann nicht mehr kleiner sein als 60 Prozent.