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Insolvenzrecht : Zombiefirmen müssen bangen

  • -Aktualisiert am

Der Weg in die Insolvenz kann schmerzhaft sein. Bild: dpa

Mit einer neuen Entscheidung erhöht der Bundesgerichtshof die finanziellen Risiken für Geschäftsführer, die zu spät Insolvenz anmelden. Ein Gastbeitrag.

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          Vor rund 40 Jahren veröffentlichte die US-amerikanische Rockband The Hooters ihre Single „All You Zombies“. Im Refrain des Liedes heißt es: „All you zombies show your faces“, also frei übersetzt: „Zeigt euch, Zombies!“ Das fordert auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung zu sogenannten Zombieunternehmen. Solche scheintoten Unternehmen, die eigentlich schon insolvent sind, aber unter anderem durch günstige Kredite finanziell am Leben erhalten werden, infizieren oftmals ahnungslose Geschäftspartner und können damit sogar gesunden Geschäftsmodellen den Garaus machen.

          Mit seiner Entscheidung von Ende Juli hat der BGH die Attraktivität von Maßnahmen reduziert, mit denen Zombieunternehmen ihr untotes Dasein weiter fristen können. Das höchste deutsche Gericht stellt sich damit gegen Zombieunternehmen und will sie aus dem Wirtschaftsleben vertreiben, was allein durch das erneute Inkraftsetzen der Insolvenzantragspflicht bislang nicht gelungen zu sein scheint.

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