Zinswetten vor Gericht : Pforzheim im Duell mit JP Morgan
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Die Materie ist kompliziert, die Gerichtsakten entsprechend dick und die Erfolgsaussichten unbestimmt: Trotzdem lehnte die Stadt Pforzheim einen Vergleich ab Bild: dpa
Die Millionenklage der Stadt Pforzheim gegen die Investmentbank JP Morgan wird wohl erst nach einem längeren Prozess mit Beweisaufnahme entschieden. Die Stadt wirft der Bank schwere Beratungsfehler vor.
In einer ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt lehnte der Pforzheimer Oberbürgermeister Gert Hager den Vorschlag des Vorsitzenden Richters ab, sich für ein Drittel der geforderten Schadenersatzsumme von 57 Millionen Euro zu vergleichen. Ein Vergleich komme nur in Frage, wenn er „sehr hoch läge“, sagte Hager. Die Stadt fühle sich nach der Verhandlung bestätigt, „wir haben Zeit“, betonte er. Der Vorsitzende Richter Köhler hatte zuvor gesagt, die Chancen der Stadt seien im weiteren Verfahren „nicht völlig aussichtslos“.
Ursprungsgeschäft mit Deutscher Bank
Das Verfahren dreht sich, wie viele ähnliche Fälle vor anderen Gerichten, um fehlgeschlagene Zinsderivategeschäfte, die Pforzheim zunächst mit der Deutschen Bank abgeschlossen hatte. Dabei ging es um eine Wette auf die Entwicklung der Zinsstrukturkurve, die den Käufern der sogenannten „spread ladder swaps“ - darunter auch viele Mittelständler - rasch hohe Verluste bescherte. Im Fall Pforzheim stand ein Minus von rund 20 Millionen Euro in den Büchern. Ende des Jahres 2006 beschlossen die Verantwortlichen der Stadt dann jedoch, diese Verluste durch sogenannte Spiegelgeschäfte mit JP Morgan abzusichern. Diese Anschlussgeschäfte vergrößerten die Misere deutlich.
Während der Kurs der ursprünglichen Derivate wieder ins Plus drehte und Pforzheim bei der Auflösung der Swaps im Januar 2011 sogar noch 8,1 Millionen Euro von der Deutschen Bank erhielt, hatten sich die Verluste der mehrfach umstrukturierten JP Morgan-Swaps zum gleichen Zeitpunkt auf gut 56 Millionen Euro summiert. Zum Risiko der ursprünglichen Swaps hatte sich Pforzheim noch das Risiko zusätzlicher Derivate in die Bücher geholt. „Da wurde der Teufel vielleicht mit dem Beelzebub ausgetrieben“, sagte Köhler.
Anlageberatung umstritten
Gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom März 2011, in dem die Deutsche Bank in einem Verfahren mit einem mittelständischen Unternehmen schuldig gesprochen wurde, argumentierten die Anwälte der Kommune nun, die Investmentbank habe schwere Beratungsfehler begangen. Dabei geht es ihnen vor allem um den sogenannten negativen Marktwert der Derivate - im Kern stellt er die Einnahmen der Bank dar. Dieser habe schon beim Vertragsabschluss mit JP Morgan nicht nur den gespiegelten Verlust aus den Deutsche-Bank-Swaps von 20 Millionen Euro betragen sondern weitere mindestens 2,3 Millionen Euro umfasst. Und er hätte sich im Verlauf der Geschäfte um weitere 14,3 Millionen Euro erhöhen können, sagte Rechtsanwalt Marco Röder. Dies habe JP Morgan nie offengelegt.
Die Anwälte der Bank wiesen die Zahlen zurück, zumal sie aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stammten, die derzeit sowohl gegen JP Morgan als auch gegen die frühere Kämmerin und die damalige Oberbürgermeisterin der Stadt geführt werden. Man habe die Verantwortlichen der Stadt Pforzheim, die über fundierte finanzmathematische Kenntnisse verfügten, seinerzeit über die Risiken des Geschäfts und auch über die Transaktionskosten umfangreich informiert, betonte der Anwalt der Bank. Auch sei das Verlustrisiko der JP Morgan-Derivate - im Gegensatz zum unbegrenzten Verlustrisiko der Deutsche-Bank-Papiere - auf maximal 147 Millionen Euro begrenzt gewesen.
Klagepunkte zurückgewiesen
Während der Richter andeutete, dass die Stadt mit ihrer Klage auf Beratungsfehler zumindest teilweise Recht haben könnte, wies er weitere Klagepunkte, die sich um Fragen des kommunalen Rechts drehten, zurück. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob das Spekulationsverbot für Kommunen auch solche Swap-Geschäfte umfasst und ob die Banken solche Derivate überhaupt anbieten durften. Das Geschäft sei wohl nicht sittenwidrig und auch nicht offenkundig missbräuchlich gewesen, erklärte der Richter und schloss sich damit der Meinung mehrerer anderer Gerichte und Instanzen in ähnlichen Prozessen an.