Neue Makler-Maschen : Besichtigen? Das kostet!
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Angebot trifft auf Nachfrage Bild: dpa
Handgeld, Eintrittsgeld, fingierte Vermittlung: Seit Mieter nicht mehr automatisch die Courtage zahlen, bitten Makler sie schon mal auf Umwegen zur Kasse.
Es gibt Geschichten, die dürfte es gar nicht geben, und doch passieren sie. Eine davon hat Peter B. erlebt. Der Ingenieur hat den Arbeitsplatz gewechselt und will daher vom Umland nach München ziehen. Der Umzug wird teuer, und die Miete in der Stadt ist höher, aber wenigstens die Provision für den Makler ist nicht mehr fällig, dachte sich B. - bis er mit der Suche begann. Seitdem hat er ein paar seltsame Dinge erlebt und sogar einen Suchauftrag bei einem Makler unterschrieben, nur um eine Wohnung besichtigen zu können. Ganz geheuer ist ihm das nicht, schließlich sucht er im Internet selbst, „und es gibt doch jetzt dieses Gesetz“, sagt er. Das Gesetz zum Bestellerprinzip regelt seit Juni 2015, dass nicht mehr automatisch der Mieter den Makler zahlen muss, sondern derjenige, der ihn beauftragt hat. In aller Regel also der Vermieter. So weit die Theorie.
Generell ist das eine gute Sache für die Mieter, denn es erspart ihnen jährlich rund eine halbe Milliarde Euro an Kosten für die Wohnungssuche, schätzt das Bundesfinanzministerium. Knapp eine Million Mieter wechselt jedes Jahr die Bleibe und wurde dafür bisher mit zwei Monatskaltmieten zur Kasse gebeten. Auch wenn die allermeisten den Suchmarathon selbst organisierten, in Großstädten an Massenbesichtigungen teilnahmen, Stapel von Unterlagen vorlegten und zahllose Vorstellungsgespräche vergeblich führten - den Makler mussten sie bezahlen. „Sie waren alternativlos“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Jetzt sind sie es nicht mehr.
Zudem können Makler und Vermieter neuerdings über die Höhe der Maklerprovision verhandeln, das hat deren Höhe schon von zwei Monatsmieten auf gut eine gedrückt. „Das Gesetz funktioniert gut“, lobt Ropertz, doch „das schließt nicht aus, dass es dennoch schwarze Schafe gibt, die versuchen, Provision von den Mietern zu kassieren“.
Bestellerprinzip kostet Maklern einen Großteil der Einnahmen
Von solchen Maklern hört Anja Franz vom Mieterverein München öfter, denn in der Praxis greift das Gesetz nicht immer. Vor allem eine Geschichte bekommt sie von Wohnungssuchenden immer wieder zu hören: „Makler setzen Immobilienanzeigen in Internetportale und wenn sich Suchende bei ihnen melden, lautet die Antwort: Gern können Sie diese Wohnung besichtigen - oder eine ähnliche, weil diese leider schon vergeben ist. Aber dazu müssten Sie bitte zuerst ein Formular unterschreiben.“ Auf dem Formular gibt der Suchende dann vielerlei Auskünfte zu seiner Person und - so steht es im Kleingedruckten - erteilt dem Makler mit seiner Unterschrift einen Suchauftrag. Er beauftragt ihn also, ihm eine Wohnung zu vermitteln, und verpflichtet sich damit, bei Mietvertragsabschluss eine Provision zu zahlen. Einen dieser Verträge hat auch Peter B. unterzeichnet.
Es ist längst nicht die einzige Methode, mit der manche Vermittler versuchen, auf ihre Kosten zu kommen. Denn durch das Gesetz sind ihnen große Teile ihrer Einnahmen weggebrochen. In einer Befragung des Internetportals Immobilienscout vom Herbst klagten 84 Prozent der Makler über empfindliche Umsatzeinbußen durch das neue Gesetz. Jeder Dritte gab an, nun auf die Hälfte seiner Einnahmen verzichten zu müssen. Und fast jeder zweite Vermieter meinte, er werde künftig keinen Makler mehr mit der Wohnungsvermittlung beauftragen. Während sich die größeren Makler zunehmend auf den Verkauf von Immobilien spezialisieren (dafür gilt das Bestellerprinzip nicht) und Vermietungen nur noch als Zubrot sehen, sind viele kleinere Vermittler in Not.