Demographischer Wandel : Wie Vermieter altersgerechtes Wohnen ermöglichen
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Barrierefrei: Ein behindertengerechtes Bad in einer Musterwohnung im „Lebensphasenhaus“ in Tübingen. Bild: dpa
Die Bevölkerung wird immer älter, der Bedarf an entsprechend ausgerichteten Wohnungen nimmt darum stark zu. Schon jetzt gibt es eine Angebotslücke. Wie kann sie geschlossen werden, ohne die Mieter zu überfordern?
Der demographische Wandel lässt sich aus der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts ablesen: Lebten 2013 in Deutschland 15,1 Millionen Menschen, die 67 Jahre und älter waren, werden es 2030 vier Millionen mehr sein. Davon haben dann 6,2 Millionen, fast acht Prozent der Gesamtbevölkerung, die 80 erreicht oder überschritten. Die Gesellschaft altert, und mit diesem Wandel ändert sich auch der Bedarf an Wohnraum. Es werden mehr Wohnungen benötigt, in denen Senioren mit gesundheitlichen Handicaps leben können, ohne Hilfe zu benötigen. Nicht jeder Seniorenhaushalt werde aber auf eine barrierefreie oder barrierearme Wohnung angewiesen sein, schrieb die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Gleichzeitig gestand sie ein, „dass bereits eine große Lücke bei der Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum besteht“.
„Barrierefrei“ bedeutet gemäß gesetzlicher Definition „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar“; „altersgerecht“ ist dagegen nicht definiert. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe versteht darunter eine Wohnung, die weniger als drei Stufen am Eingang, keine Treppen innen, eine bodengleiche Dusche und ausreichende Türbreiten und Bewegungsflächen aufweist.
Derzeit gibt es in Deutschland nach Berechnungen der Prognos AG rund 770.000 altersgerechte Wohnungen. Sie reichen zahlenmäßig aber nicht einmal für die 1,9 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Im Blick auf alle Personen über 65 Jahre mit Bewegungseinschränkungen kommt Prognos auf einen heutigen Bedarf von 2,8 Millionen Wohnungen, der bis 2030 auf 3,6 Millionen Einheiten steigen werde. Die Bundesregierung will die altersgerechte Entwicklung von Wohnquartieren unterstützen, sie hat ein „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser“ aufgelegt und fördert mit einem Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den altersgerechten Umbau.
Was aber tun private und unternehmerische Vermieter? Wer in jungen Jahren ein Eigenheim baut, sollte schon bei der Planung alles vermeiden, was eine spätere barrierefreie Umgestaltung erschwert. Zu solchen Hindernissen gehören etwa die üblichen zwei Stufen am Hauseingang und ein höhenversetzter Übergang vom Wohnzimmer zur Terrasse. Irmtraud Swoboda, freischaffende Architektin und Sachverständige des Verbands Privater Bauherren (VPB), empfiehlt, vor allem bei Türen eine Bewegungsfläche von 1,50 Meter mal 1,50 Meter einzuplanen, die Rollstuhlfahrer benötigen. Ein Ein- oder Zweifamilienhaus barrierefrei oder zumindest barrierearm umzubauen kostet nach Swobodas Erfahrung zusätzlich zwischen 15.000 und 20.000 Euro. Dazu gehören dann der Bau einer Rampe mit drei Prozent Steigung vor dem Hauseingang statt der Stufen, die Badumgestaltung zumeist mit bodengleicher Dusche und deutliche Farbkontraste, beispielsweise bei den Fliesen, um die Orientierung zu erleichtern. Die Türbreite von 85 Zentimetern in den meisten Altbauten ist zumeist kein Problem, weil fast alle Rollstühle da durchpassen. Im barrierefreien Neubau müssen es 90 Zentimeter sein.