Mehr Macht für den Wohnungsverwalter
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Ursprünglich hatten Wohnungseigentümer eine Gesetzesreform gefordert. Bild: www.plainpicture.com
Das Bundeskabinett hat einen Referentenentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetz beschlossen. „Im Schatten von Corona“, klagen Verbraucherschützer und fürchten - zu Lasten der Eigentümer.
Die Verbraucherschützer schlagen Alarm. Grund ist der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte und am Montag dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossene Referentenentwurf zur Förderung der Elektromobilität und Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes. Wird dieser, so wie geplant, umgesetzt, drohe die „Teilentmachtung“ der Wohnungseigentümer, warnt Gabriele Heinrich. „Wir erwarten gerade für die nichtprofessionellen Eigentümer finanzielle Mehrbelastungen und neue Haftungsrisiken“, sagt die Vorständin des Vereins Wohnen im Eigentum. Es träfe eine Klientel, über die es im Referentenentwurf ausdrücklich heißt: „Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer ist das Wohneigentum auch ein bedeutsamer Baustein beim Aufbau der privaten Altersversorgung“. Die Verbraucherverbände Bauherren-Schutzbund (BSB), Verein Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE), Verband Wohneigentümer (VWE) und Wohnen im Eigentum hatten in einem offenen Brief von der für Justiz und Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Reform gefordert, die die Eigentümer nicht entmachtet.
Eigentlich haben die Verbraucherschützer die Neuregelung des Regelwerks herbeigesehnt. Das Wohnungseigentumsgesetz war 1951 eingeführt worden, um es breiten Bevölkerungsschichten zu ermöglichen, durch den Kauf einer Etagenwohnung Immobilieneigentümer zu werden. Rund zehn Millionen Eigentumswohnungen sind seitdem entstanden – und mit ihnen unzählige große und kleine Eigentümergemeinschaften (WEG). Wie das Gesetz sind auch viele Bestände in die Jahre gekommen. Sie in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen, zum Beispiel durch den Einbau von Aufzügen und Ladestationen für E-Autos oder auch Photovoltaikanlagen, ist nicht ohne Eingriffe in die Bausubstanz möglich.
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