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Kuriose Mieterprozesse : Sex, Gestank und wilde Schweine

  • Aktualisiert am

Ein Mini-Schwein in der Mietwohnung finden nicht alle Nachbarn zum Knuddeln. Bild: dpa

Lautes Liebesspiel, Pinkeln im Garten oder wilde Schweine im Haus - Gründe zum Mieterstreit vor Gericht gibt es viele. Hier die kuriosesten Fälle.

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          Dicke Luft

          Das Amtsgericht Frankfurt/Main verbietet einem Wohnungsbesitzer das Rauchen auf einem Balkon, der unter dem Schlafzimmer des Klägers liegt. Der hatte argumentiert, der Qualm beeinträchtige seinen Schlaf.

          Gestank

          Ein 83-Jähriger musste nach 54 Jahren ausziehen, weil seine Vermieterin die von ihm verursachten Gerüche nicht mehr ertragen konnte - etwa durch den Gebrauch von „Pferdesalbe“. Das Bonner Amtsgericht gab der Klage statt.

          Geräuschvoller Sex

          Nächtliche Liebesspiele auf einer quietschenden Schaukel rechtfertigen eine Wohnungskündigung. Die Geräusche entsprächen „nicht mehr dem normalen Mietgebrauch“, urteilte das Amtsgericht München.

          Lautes Schnarchen 

          Wer als Vermieter so laut schnarcht, dass er aus dem ehelichen Schlafzimmer vertrieben wird, darf Eigenbedarf auf seine vermietete Wohnung anmelden. So entschied das Amtsgericht Sinzig (Rheinland-Pfalz).

          Pinkeln im Garten

          stört den Hausfrieden. Ein Mieter, der sein Geschäft immer wieder auf dem mitvermieteten Rasen vor einem Mehrparteien-Haus erledigte, musste seine Wohnung räumen. Ein Kölner Amtsrichter gab der Klage eines Nachbarn statt.

          Jungfrau Maria im Flur

          Kann eine Marienstatue im Hausflur einen Protestanten so sehr schockieren, dass er die Miete mindern darf? Nein, urteilte das Amtsgericht Münster. Die Begründung: „Auch nach evangelischem Glauben ist Jesus durch Maria geboren worden.“

          Wilde Schweine

          Mini-Schweine dürfen nach einem Urteil des Amtsgerichts München nur dann in einer Wohnung gehalten werden, wenn sie die Mitbewohner des Hauses nicht gefährden. Ein wild gewordenes Borstenvieh war auf Menschen losgegangen und hatte zwei verletzt. Die juristische Quittung: Das Schwein musste ausziehen.

          Katzenknast

          Das Bayerische Oberste Landesgericht in München verhängte Stubenarrest gegen eine Katze. Die Richter gaben den Eigentümern einer Wohnanlage Recht, die in der Hausordnung den Auslauf für Haustiere auf ihrem Grundstück verbieten. Die Gefahr einer Verschmutzung der Anlage „liege nicht fern“, so die Richter.

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