Neue Liebe, altes Haus
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Dem neuen Bewohner kann es schwer fallen, sich in der neuen Wohnung zuhause zu fühlen, wenn er keine Mitsprache bei der Einrichtung hat. Bild: Imago
Ins gemachte Nest des neuen Partners zu ziehen ist emotional heikel. Und rechtlich leider auch.
Als Sofie Keller bei ihrem Lebensgefährten einzog, war er seit einem Jahr verwitwet und lebte mit seinem kleinen Sohn in einer Dreizimmerwohnung in München. „Am Anfang habe ich mir nicht so viele Gedanken darüber gemacht, wie es sein würde, in die Wohnung zu ziehen, die meine Vorgängerin eingerichtet hat. Vielleicht habe ich die Frage auch verdrängt“, berichtet Keller. Es schien dem Paar die einzig mögliche Lösung: Die Wohnung lag zentral, war für Münchner Verhältnisse bezahlbar, und außerdem waren sowohl sein Arbeitsplatz als auch der Kindergarten direkt um die Ecke.

Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
In der Wohnung hatte sich seit dem Tod der Ehefrau nicht viel verändert: Ihre Mützen lagen noch auf der Hutablage, an der Wand hingen die Bilder, die sie ausgesucht hatte, und im Regal standen ihre Bücher. „Ich habe mich gefühlt wie im falschen Film, so als müsste ich in ein Leben schlüpfen, das nicht meins ist“, erinnert sich Keller. Sie habe sich in der Wohnung total unwohl gefühlt, aber auch ohnmächtig, etwas zu verändern: „Ich wollte nicht die böse Stiefmutter spielen, die alle Spuren ihrer Vorgängerin auslöscht.“ Es schien ihr ungerecht, die Erinnerungen an die Mutter aus dem Alltag des Kindes zu tilgen, nur um sich selbst besser zu fühlen. Ihr Lebensgefährte hatte nicht viel Verständnis für ihre Situation, meinte, wie eine Wohnung aussehe, sei doch bloß die Oberfläche. „Aber ich fand es schrecklich.“
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