
Das neue Recht der Eigentümer
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Die Eigentümergemeinschaft kann den Verwalter künftig ohne triftigen Grund abberufen. Bild: dpa
Das reformierte Modernisierungsgesetz stärkt die Richtigen. Der Streit hat gelohnt: Eigentümer haben nichts mehr zu meckern und auch Wohnungsverwalter werden profitieren.
Auf Eigentümer und Wohnungsverwalter kommen deutliche Veränderungen zu. Im Gesetz zur Wohnungseigentumsmodernisierung (WEMoG), das zum 1. Dezember in Kraft tritt, ist nicht nur vieles neu, sondern manches ganz anders als im bisherigen Regelwerk. Es ist eine wirkliche Novelle, die es in sich hat.
Zur Erinnerung: Zwei große Ziele hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des aus den fünfziger Jahren stammenden und zuletzt 2007 angepassten Gesetzes verfolgt. Erstens soll die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) einfacher werden. Zweitens sollen Modernisierungsvorhaben auf eigene Kosten wie zum Beispiel der Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge auch einzelner Wohnungseigentümer leichter möglich sein.
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