
Kommentar : Makler sollten nicht klagen
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Justizminister Heiko Maas will, dass auch beim Hauskauf gilt: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Das wäre sinnvoll. Für Hauskäufer bleiben weitere Hürden.
Bei der Wohnungsmiete gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip – wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch, also meist der Vermieter. Das Prinzip hat sich bewährt, nicht zuletzt für den Maklerstand selbst. Er hat zwar Geschäft verloren, weil so mancher Vermieter selbst neue Mieter sucht, um die Maklergebühr zu sparen.
Doch dem Ruf der Makler hat das Bestellerprinzip gutgetan: Die Klagen der Mieter, dass sie schlecht ausgebildeten Maklern etwa in den Großstädten hohe Gebühren für wenig Leistung zahlen müssen, sind seltener geworden. Sollte man also das Bestellerprinzip vom Miet- auf den Kaufmarkt übertragen? Dass derjenige zahlt, der bestellt, ist eine grundsätzlich sinnvolle Regelung.
Auf dem Kaufmarkt von Wohnungen könnte sie auch dazu beitragen, die im internationalen Vergleich sehr hohen Maklergebühren zu senken – Verkäufer haben speziell auf bedrängten Wohnungsmärkten eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Maklern als Käufer. Ein Allheilmittel gegen hohe Kaufnebenkosten ist das Bestellerprinzip aber nicht: Es bleiben die überhöhten Notar- und Grundbuchkosten und die in den meisten Ländern überzogene Grunderwerbsteuer.

Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für den Immobilienteil.
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