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Alles, was Recht ist : Was man beim Ummelden des Wohnsitzes beachten muss

Der Umzug in eine neue Immobilie kostet schon genug, da sollte man wenigstens ein Bußgeld vom Einwohnermeldeamt vermeiden. Bild: Picture-Alliance

Ein Umzug bedeutet viel Stress – der Gang zum Einwohnermeldeamt sollte dennoch nicht zu lange hinausgeschoben werden. Immer mehr Bußgelder werden wegen verspäteter Ummeldung verhängt.

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          Wer gerade in eine neue Wohnung gezogen ist, möchte nach dem Umzugsstress am liebsten die Füße hochlegen. Doch bevor man es sich zu Hause gemütlich machen kann, steht ein obligatorischer Gang an: der zum Einwohnermeldeamt.

          Anne-Christin Sievers
          Redakteurin im Ressort „Wohnen“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

          In Deutschland ist jeder Bewohner dazu verpflichtet, seinen Wohnsitz an- oder umzumelden – und zwar unabhängig davon, ob es sich bei der neuen Bleibe um einen Erst- oder nur um einen Zweitwohnsitz handelt. Dafür muss man eine gegebene Frist einhalten, die je nach Bundesland zwischen einer Woche und vierzehn Tagen nach dem Umzug beträgt. Grundlage für diese Regelung ist das Bundesmeldegesetz. Von Anmelden spricht man, wenn der neue Wohnort in einem anderen Meldebezirk liegt, etwa in Frankfurt statt in Berlin, von Ummelden, wenn man lediglich die Wohnung innerhalb einer Stadt wechselt.

          Dazu benötigt man nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine Meldebescheinigung, die man häufig auf der Internetseite von Gemeinden herunterladen kann. Den Mietvertrag braucht man in den meisten Fällen nicht vorlegen. Vom 1. November 2015 an muss der Eigentümer seinem neuen Mieter außerdem eine Einzugsbestätigung mit allen relevanten Daten wie Einzugsdatum, Wohnungsanschrift, Name und Adresse des Vermieters und Namen der meldepflichtigen Personen aushändigen, die der Bewohner ebenfalls beim Einwohnermeldeamt vorzulegen hat.

          Der Hintergrund: In der Vergangenheit kam es häufiger vor, dass Kriminelle, aber auch Eltern mit Wunschschule im anderen Stadtteil zum Schein die Anschrift eines Hauses angaben, in dem sie gar nicht wohnten. Ein weiterer Vorteil der Wohnungsgeberbestätigung liegt darin, dass Sachbearbeiter leichter nachvollziehen können, ob Bewohner die Meldefrist überschritten haben. Liegen alle notwendigen Dokumente vor, wird die neue Anschrift im Personalausweis vermerkt.

          Fristverlängerung beantragen

          Wer nicht in Bayern wohnt, muss persönlich beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden, nur im Freistaat lässt sich das auch auf dem Postweg regeln. Falls der neue Mieter krank oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, sich selbst um die Ummeldung zu kümmern, kann er einem Freund oder Verwandten eine Vollmacht erteilen.

          Den Wohnsitz umzumelden ist in der Regel kostenlos. Hält man allerdings die Frist nicht ein oder meldet man sich gar nicht um, begeht man eine Ordnungswidrigkeit laut Paragraf 54 des Meldegesetzes und muss unter Umständen eine Strafgebühr bezahlen, die zumindest auf dem Papier je nach Ermessen des Sachbearbeiters und der Kommune bis zu 1000 Euro betragen kann. Dies trifft auch Eigentümer oder Verwalter, die die Bestätigung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellen. In der Praxis fallen die Ordnungsgelder oft geringer aus und liegen selten deutlich über 100 Euro. Häufig drücken die Beamten bei Versäumnissen von ein paar Tagen oder Wochen ein Auge zu, weil die Bürgerämter vieler Großstädte überlastet sind und man manchmal nicht schnell genug einen Termin bekommt.

          Insgesamt werden die Bußgelder aber deutlich häufiger und strenger verhängt als noch vor einigen Jahren. Deshalb sollte man möglichst nachvollziehbar erklären und belegen können, warum man die Ummeldung bisher versäumt hat. Weiß man im Voraus, dass man die Frist wegen eines längeren Auslandsaufenthalts oder einer Krankheit nicht einhalten kann, ist es auch möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen, oft geht das sogar telefonisch.

          Wer nur bis zu sechs Monate etwa für ein Praktikum in einer anderen Stadt eine Wohnung bezieht, ist von der Meldepflicht befreit. Das gilt auch für Bundesfreiwilligendienstler. Innerhalb Deutschlands muss man den alten Wohnsitz nicht abmelden, das Einwohnermeldeamt am aktuellen Wohnort informiert selbst die vorher zuständige Gemeinde über den Ortswechsel. Anderes gilt, wenn man ins Ausland zieht: Hat man hierzulande keinen Wohnsitz mehr, hat man bis zu zwei Wochen Zeit, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden. Als Beleg sollte man sich ein amtliches Abmeldeformular aushändigen lassen.

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