Neuer Anlauf der Union : Steuersenkung für Haussanierer
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In Halle an der Saale wird ein Gebäude saniert. Bild: ZB
Wer sein Haus energiesparend umbaut, soll weniger Steuern zahlen: Mit dieser Idee ist die Union vor Jahren gescheitert. Jetzt probiert sie es noch mal.
Die Union entdeckt das Thema steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung neu. Von einer steuerlichen Förderung seien besonders wirksame Impulse für mehr Energieeffizienz zu erwarten, heißt es in einem Zehn-Punkte-Programm der Wirtschaftspolitiker. „Wir halten daher die Forderung nach einer steuerlichen Förderung aufrecht“, heißt es in der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegenden Beschlussvorlage. Allerdings wird die Einschränkung gemacht, dass dies für den Fall „entsprechender Spielräume im Haushalt“ gelte. Die sehen die Wirtschaftspolitiker offenbar als gegeben an.

Wirtschaftskorrespondent in Wien.
Schwarz-Gelb hatte die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung schon 2011 beschlossen, war damit aber an SPD und Grünen im Bundesrat gescheitert. Sie waren nicht bereit, anderthalb Milliarden Euro geschätzte Mindereinnahmen von Bund und Ländern hinzunehmen.
In der Dämmung von Gebäuden sehen Fachleute die größte Möglichkeit, in kurzer Zeit hohe Einspareffekte und damit große Fortschritte in der Minderung der Kohlendioxidemissionen zu erzielen. Deutschland wird seine selbstgesetzten Ziele einer Minderung um 40 Prozent bis 2020 voraussichtlich nicht erreichen. Deshalb drängt Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) auf schärfere Vorgaben. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erarbeitet derzeit Vorschläge für mehr Energieeffizienz.
Dem kommt die Union mit dem Fraktionspapier entgegen. Die Wirtschaftspolitiker legen Wert darauf, dass die Energieeffizienzpolitik der Bundesregierung auf Anreize und nicht auf Zwang setzt. „Ordnungsrecht führt zu Attentismus und Bürokratie“, heißt es. Zudem müsse für alle Vorhaben das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten.
Schärfere Vorgaben zur Sanierung alter Häuser lehnen sie ab. „Eine Verschärfung der Anforderungen an den Bestand ist nicht erforderlich.“ Zudem verlangen die Wirtschaftspolitiker aus CDU und CSU die Fortsetzung der Steuerermäßigung für Erdgasfahrzeuge bis mindestens Ende 2020. Fördergelder sollen leichter beantragt werden können, Hemmnisse für Anbieter von Energiedienstleistungen verringert werden.