So vermeidet man Streit um Muttis Haus
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Was passiert mit dem geerbten Haus? Bild: Lucas Bäuml
Wenn Immobilienerben sich regelmäßig zerstreiten, geht es dabei oft um mehr als nur Geld. Was Eltern tun können, um die Situation zu entschärfen.
Nichts stellt das Verhältnis erwachsener Geschwister so sehr auf die Probe wie das Erbe. Vor allem, wenn ihnen nach dem Tod der Eltern eine Immobilie zufällt. Nach Schätzung des Daten-Portals Statista werden in Deutschland zwischen 2015 und 2024 etwa 4,34 Millionen Immobilien von einer Generation zur nächsten vererbt, darunter rund 1,7 Millionen Einfamilienhäuser in den westdeutschen Bundesländern. In Millionen dieser Fälle finden sich die Begünstigten in einer Erbengemeinschaft wieder, und die birgt Sprengstoff, die familiären Bande auseinanderzureißen. „Redet Ihr noch miteinander oder habt Ihr schon geerbt?“ Der Volksmund spricht aus langer und regelmäßiger Erfahrung. Wobei jene, die eher mehr und vor allem offen mit einander reden, die besseren Karten haben, die Situation ohne tiefgreifendes Zerwürfnis zu meistern, ist die Kölner Expertin für Erbrecht und Mediatorin, Katharina Mosel, überzeugt. Ihrer Erfahrung nach ist der Zank ums Haus oft ein Stellvertreterkrieg. „Da kochen alte Emotionen hoch“, sagt die Juristin.
Wie kommt es dazu?
Darauf gibt es zwei Antworten. Die erste ist juristischer Natur und lautet: Weil es entweder gar kein Testament gibt oder eines, das Zwist begünstigt. Die zweite liefert die Familienpsychologie: Im Zweifelsfall wird das Elternhaus zum Symbol für alle mit der Familie verbundenen Emotionen, die eigene Rolle in der Herkunftsfamilie. Stichwort: Stellvertreterkrieg. Doch der Reihe nach und damit zurück zum Testament. Fehlt der schriftlich fixierte letzte Wille, fällt das Erbe an die nächsten Verwandten, das heißt im Zweifelsfall die Kinder. Sie erben zu gleichen Teilen. Darauf läuft auch ein Testament hinaus, in dem die Eltern, oft in bester salomonischer Absicht, ihre Kinder als gleichberechtigte Erben eingesetzt haben. Klingt fair, kann aber zur Bürde werden, zumal wenn das geschwisterliche Verhältnis ohnehin angespannt ist, oder die finanziellen Möglichkeiten der Kinder sehr unterschiedlich sind. Nach dem Motto „Einigt Euch nach unserem Tod“, delegieren Vater und Mutter die heikle Aufgabe an die Geschwister. Doch anders als Geld lässt sich eine Immobilien nicht einfach aufteilen. Als Gleichberechtigte muss unter den Erben aber Einstimmigkeit herrschen, was mit Haus und Hof passiert. Keine Selbstverständlichkeit.
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