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Neuberechnung : Deutschland wird zum Grundsteuer-Flickenteppich

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Ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern in Sarstedt bei Hannover Bild: dpa

Die bundesweite Regelung wird zur Ausnahme: Als es darum ging, die Grundsteuer neu zu regeln, hatten einige Länder eine Öffnungsklausel durchgesetzt. Bald könnten die meisten die Steuer nach eigenen Kriterien berechnen.

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          Die Mehrheit der Bundesländer prüft ein eigenes Modell für die Berechnung der Grundsteuer. Vier Länder haben sich bereits dafür entschieden. Noch ist aber kein einziges Gesetz beschlossen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

          Sechs Länder wollen demnach das von der Bundesregierung vorgeschlagene Konzept umsetzen: Berlin, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen und das Saarland. Hier müssen vor 2025 daher Grundstücke und Gebäude aufwendig neu bewertet werden.

          Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen dagegen wollen einfachere Modelle einführen. Die restlichen sechs Länder sind noch unentschlossen, prüfen aber auch, ob sich abweichende Modelle für sie lohnen.

          Das Aufkommen aus der Grundsteuer steht den Kommunen zu. Sie nehmen mit ihr mehr als 14 Milliarden Euro im Jahr ein. Bayern hatte früh angekündigt, die Steuer nur nach den Flächen von Grundstücken und Gebäuden erheben zu wollen. Dagegen berücksichtigt das neue Bundesrecht auch den Bodenwert, das Alter der Gebäude und pauschal Mieteinkünfte.

          Ob es teurer wird, weiß noch niemand

          Die Grundsteuer muss spätestens 2025 neu berechnet werden. Alle Immobilienbesitzer zahlen sie, Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung zur Kasse gebeten. Wer durch die neuen Berechnungsmodelle draufzahlt und wer spart, ist noch unklar.

          Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) versprach: „Für Mieterinnen und Mieter in normalen Wohnlagen – und das ist das Gros der Bevölkerung – soll es bei dem bisherigen Aufkommen bleiben oder sogar eine leichte Entlastung geben“.

          Endgültig entscheiden aber die Kommunen durch ihre Hebesätze über die Höhe der Grundsteuer. Sie hatten zugesagt, die Neuberechnung nicht zur Sanierung ihrer Kassen auszunutzen. Ob dies angesichts der Steuereinbußen in der Corona-Krise zu halten ist, ist offen.

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