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Enteignung : Das Kuckucksei der Enteignung

  • -Aktualisiert am

Vorerst erfolgreich: Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ Bild: dpa

Die Berliner Mietpreisbremse wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Jetzt versucht sich Berlin abermals an einem verfassungsrechtlich heiklen Thema: Der Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Das könnte Berlin teuer zu stehen kommen.

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          Der erfolgreiche Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen hat der am selben Berliner Septembertag im letzten Herbst gewählten Berliner Regierungskoalition ein Kuckucksei ins Nest gelegt. Nun, sechs Monate später, soll die Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen. Sie soll die Umsetzbarkeit eines entsprechenden Gesetzes prüfen. Zwischenzeitlich erhöhte die Sozialisierungsinitiative den Druck auf das Land Berlin, indem sie die Mehrheit der Sitze in der Expertenkommission forderte und mit einem Volksentscheid über ein schon ausgearbeitetes Vergesellschaftungsgesetz drohte.

          Im Rahmen der Vergesellschaftung soll an die betroffenen Wohnungsunternehmen eine „Entschädigung deutlich unter Verkehrswert“ gezahlt werden. Dieses Ansinnen ist in mehrfacher Hinsicht von hoher politischer Brisanz, unter anderem weil es zeigt, wie aufgeladen die Diskussion um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums inzwischen ist, dass selbst die in Deutschland hoch umstrittene, bislang nicht erprobte sowie verfassungsrechtlich wenig abgesicherte Vergesellschaftung von Unternehmen angestrebt wird. Dabei besteht eine Vielzahl grundlegender rechtspolitischer Fragen: Warum gerade nur die größten Unternehmen? Was kann damit tatsächlich Sinnvolles für den Wohnungsmarkt erreicht werden?

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